Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat über 60.000 VW-Fahrzeughalter aus Österreich gesammelt, die sich von VW geschädigt fühlen und weitere Ansprüche geltend machen wollen. In Wien ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaats-anwaltschaft anhängig. Der VKI bietet den Geschädigten nunmehr an, sich als Privatbeteiligte diesem Verfahren anzuschließen.
Vor einem Dreivierteljahr platze der VW-Diesel-Skandal. Etwa ebensolang verspricht VW seinen Kunden, man werde den Mangel durch die manipulierte Software beheben. Rückraufe kommen aber nur schleppend in Gang, Schadenersatz in Geld wird abgelehnt mit der rethorischen Frage: Wo ist der Schaden? VW versucht also seine europäischen Kunden hinzuhalten.
Derweilen wurden in den USA – so Medienberichte – den Kunden bereits Entschädigungen in der Höhe von rund 5000 Dollar angeboten.
Es ist untragbar, dass VW in den USA seinen Kunden Geldersatz anbietet, weil dort das scharfe Schwert von Sammelklagen droht, und in Europa seine Kunden im Regen stehen läßt, sagt dazu Frau Mag. Wolf, im VKI Bereich Recht als Abteilingsleiterin für Sammealtionen zuständig.
Zweifellos haben die Fahrzeughalter von betroffenen Dieselfahrzeugen der VW-Gruppe neben dem Anspruch auf Behebung der „Betrugs-Software“ auch einen Anspruch auf Geldersatz gegen VW. Mit Platzen des Skandals kann man mit seinem VW auf dem Gebrauchswagenmarkt wohl nur geringere Preise erzielen, als davor. Juristen sagen dazu „merkantiler Minderwert“, der – trotz der Behebung der Software - zu ersetzen ist. Ein Schaden kann auch darin liegen, dass man sich seinerzeit für das teurere Diesel-Modell entschieden hat und im Lichte des Skandals aber – hätte man das damals gewußt – ein billigeres Benzin-Modell gekauft hätte. Die Differenz kann zu einer Schadensberechnung herangezogen werden.
Anwälte von Geschädigten haben diese Sachverhalte bereits der Wirtschafts- und Korruptions-staatsanwaltschaft in Wien angezeigt. Die Ermittlungen werden zu GZ AZ: 22 St 1/16y geführt.
Da VW bislang zum Thema Schadenersatz weder mit dem VKI noch mit der niederländischen Stiftung, - die europaweit Geschädigte vertritt (VW Car Claim) – verhandeln will, empfiehlt nun der VKI den TeilnehmerInnen an seiner Sammelaktion sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren anzuschließen.
Die Vorteile:
In Österreich gibt es das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, wonach auch Unternehmen wegen strafbarer Handlungen leitender Mitarbeiter strafrechtlich verfolgt werden können.
Durch einen Privatbeteiligtenanschluss wird die Verjährung von Schadenersatzforderungen gehemmt.
In einem Strafverfahren werden allenfalls Gutachter von der Staatsanwaltschaft bestellt und auch bezahlt. Man bekommt als Privatbeteiligter idR da auch Akteneinsicht.
Es besteht die theoretische Möglichkeit, dass mit einer Verurteilung auch gleich über die zivilrechtlichen Ansprüche mitentschieden wird.
Der VKI sammelt über www.verbraucherrecht.at die Beschwerden von Fahrzeughaltern. Das Einmelden der Beschwerden ist kostenlos.
Will man aber auch den Privatbeteiligtenanschluss erklärt haben, dann ist ein Kostenbeitrag von 90 Euro zu bezahlen. Der VKI wird den Sachverhalt aufbereiten und über das renomierte Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer die Privatbeteiligungen vornehmen lassen. Es besteht für die TeilnehmerInnen mit Ausnahme des Kostenbeitrages kein weiteres Kostenrisiko.
Der VKI unterstützt geschädigte Fahrzeughalter zum einen beim genannten Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren in Wien und zum anderen bietet der VKI die kostenlose Teilnahme an der Stichtig VW Car Claim in Rotterdam an.
Wir haben – im Interesse geschädigter Fahrzeughalter, aber auch im Interesse der Arbeitsplätze bei VW – das Ziel, über die holländische Stiftung für alle in Europa Geschädigten einen Massenvergleich auszuhandeln. Eine rasche und faire Lösung muss auch im Interesse von VW gelegen sein. Doch dieser Weg wird nur funktionieren, wenn VW endlich zu materiellen Verhandlungen bereit ist, streckt Mag. Wolf neuerlich die Hand in Richtung VW aus.