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VW-Verjährungsverzicht für Österreich ungenügend

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat über die Sammelaktion in Sachen VW über 50.000 österreichische Fahrzeughalter gesammelt, die sich durch VW geschädigt sehen. Da VW für Vergleichsverhandlungen noch um Zeit ersucht, hat der VKI einen umfassenden Verjährungs-verzicht von der VW-Gruppe gefordert. Gestern hat VW einen Verjährungsverzicht bekannt-gemacht, der aus österreichischer Sicht ungenügend, ja irreführend ist. Der VKI bemüht sich, diese Fragen noch vor den Feiertagen mit VW zu klären.

Mitte September hat Volkswagen (VW) selbst eingestanden, in den USA Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda bei Abgastests (im Hinblick auf den Stickstoffausstoss) manipuliert zu haben. In der Folge ist das Problem auch in Europa erkannt worden; rund 11 Mio Fahrzeuge sollen davon betroffen sein.

VW will diese Mängel der Fahrzeuge im Zuge von Rückrufaktionen im Jahr 2016 technisch beheben. Doch neben der direkten Mängelbehebung haben die betroffenen Fahrzeuginhaber auch Anspruch auf Schadenersatz – etwa den „merkantilen Minderwert“ der Fahrzeuge oder auch die Kosten der „Ersatzmobilität“, während das Fahrzeug in der Werkstatt steht.

VW hat gestern erklärt zum einen den „Verjährungsverzicht“ auf 31.12.2017 zu verlängern und auch bereits verjährte Ansprüche berücksichtigen zu wollen.

„Das klingt gut, ist aber aus österreichischer Sicht ungenügend,“ sagt Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Aktionen im Bereich Recht des VKI. „VW ist zum einen nicht der direkte Verkäufer und damit auch nicht der Adressat von Gewährleistungs- oder Irrtumsanfechtungsansprüchen. Für diese Ansprüche – die tatsächlich zu verjähren drohen – können nur die Händler auf den Einwand der Verjährung verzichten. Zum anderen verjähren Schadenersatzansprüche gegen VW frühestens im Herbst 2018, sodass ein Verjährungsverzicht bis 31.12.2017 wertlos ist.“

Im Hinblick auf Gewährleistung (Verjährung 2 Jahre ab Übergabe), Garantie und Irrtumsanfechtung (Verjährung 3 Jahre ab Vertragsabschluss) drohen täglich Ansprüche zu verjähren. Der VKI hat daher VW aufgefordert, einen möglichst umfassenden Verjährungsverzicht abzugeben, um aussergerichtliche Verhandlungen zu ermöglichen.

Der Verjährungsverzicht von VW bezieht sich nicht (!) auf Probleme bei CO2-Werten bei Motoren von VW; da sei – so VW – nur eine kleine Anzahl von Fahrzeugen betroffen. Hier muss man potentiell Betroffenen raten, allenfalls (auch mit Deckung einer Rechtsschutzversicherung) zur Vorsicht fristgerecht Klagen einzubringen. Dies sollte man mit einem versierten Rechtsanwalt auf den Weg bringen. Der VKI wird in der Rechtssache VW von der Wiener Großkanzlei bpk (www.bkp.at) vertreten.

„Es bleibt nun abzuwarten, ob die VW-Gruppe bereit ist, einen wasserdichten Verjährungsverzicht für österreichische Fahrzeughalter noch vor den Feiertagen abzugeben. Sonst müssten wir zur Vorsicht und zu Klagen raten“.

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