Zum Inhalt

WEBINAR Digital Services Act: Neue Regeln für Online-Plattformen

Seit 25.8.2023 ist der Digital Services Act (DSA) auf 19 große Online-Anbieter anwendbar, ua auf Apple, Google, TikTok und Zalando. Per 17.2.2024 ist der DSA auf sämtliche digitalen Anbieter anzuwenden. Die neuen Regeln sollen ein sichereres Online-Umfeld für Nutzer:innen schaffen und für eine Stärkung der Grundrechte im digitalen Raum sorgen. 

Das Webinar informiert über alle wesentlichen Neuerungen und gibt einen kompakten, praxisorientierten Leitfaden zur neuen Rechtslage. 

Themenschwerpunkte:

  • Sorgfaltspflichten und Haftung von Online-Plattformen
  • Verbraucherschutz auf Online-Marktplätzen
  • Dark Patterns, Online-Werbung, Empfehlungssysteme
  • Rechtsbehelfe von Nutzer:innen, Sanktionen und Aufsicht

Vortragender

Univ.-Prof. Dr. Peter Rott ist Professor an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Europäischen Verbraucherrecht, in der Digitalisierung und der Effektivierung der Rechtsdurchsetzung.

Termin: Dienstag, 28. November 2023, 13.30 – 16.30 Uhr, Online-Webinar

Anmeldung: Per E-Mail an verbraucherrecht@vki.at 

Zielgruppe: Das Webinar richtet sich an rechtsberatende Personen aus dem Sozialbereich, Konsumentenberater:innen, Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwaltsanwärter:innen und Rechtsanwält:innen.

Kosten: EUR 399 I ermäßigter Preis EUR 325 für Mitarbeiter:innen der Arbeiterkammern und des Sozialministeriums 

Die Veranstaltung findet online statt. Den Teilnahmelink erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail zugeschickt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang