Zum Inhalt

WEBINAR Zusatzentgelte und Gebührenklauseln

Das Webinar gibt einen branchenübergreifenden Überblick über die neuere Rechtsprechung von EuGH und OGH zur Zulässigkeit von Zusatzentgelten, u.a. in den Bereichen Pauschalreisen, Flüge, Fitnessstudios, Telekommunikation, Banken, etc, erörtert die Voraussetzungen für wirksame Entgeltvereinbarungen und die Rechtsfolgen unzulässiger Klauseln für betroffene Verbraucher:innen. 

Themenschwerpunkte:

  • Judikatur-Update: Banken, Reise, Fitnessstudios, Telekom 
  • AGB-Kontrolle: Hauptleistung vs Nebenleistung
  • AGB-Kontrolle: Missbräuchlichkeit und Intransparenz
  • Rechtsfolgen unwirksamer Gebührenklauseln

Vortragende

Dr. Sebastian Schumacher ist Rechtsanwalt in Wien, Vertreter des VKI und der BAK in Verbandsklageverfahren nach §§ 28, 28a KSchG und ua spezialisiert auf AGB-Recht.

Dr. Isabelle Vonkilch, LL.M. (Hamburg) ist Universitätsassistentin post doc am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien und Autorin zahlreicher Publikationen ua zum AGB-Recht, Bestandrecht, Bank- und Versicherungsrecht. 

Termin: Donnerstag, 14. Dezember 2023, 13.30 – 16.30 Uhr, Online-Webinar

Anmeldung: Per E-Mail an verbraucherrecht@vki.at 

Zielgruppe: Das Webinar richtet sich an rechtsberatende Personen aus dem Sozialbereich, Konsumentenberater:innen, Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwaltsanwärter:innen und Rechtsanwält:innen.

Kosten: EUR 399 I ermäßigter Preis EUR 325 für Mitarbeiter:innen der Arbeiterkammern und des Sozialministeriums 

Die Veranstaltung findet online statt. Den Teilnahmelink erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail zugeschickt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab

Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab

Das Lipizzanergestüt Piber betreibt auf dem Gelände des Lipizzanergestüts Piber einen Kletterpark.
Anlässlich einer Verbraucher:innenbeschwerde hat der VKI die AGB dieses Kletterparks geprüft und die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark, im Auftrag des Sozialministeriums, wegen zwei unzulässigen Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen für den Kletterpark abgemahnt. Betroffen sind eine Haftungsfreizeichnungsklausel und eine Klausel, welche die Verwendung von aufgenommenen Fotos und Videos während der Aktivitäten im Kletterpark ohne weitere Zustimmung und auch für Werbezwecke erlaubt hätte.

Die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark hat am 25.06.2024 eine außergerichtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch MyPlace SelfStorage noch 8 Klauseln gerichtlich beanstandet wurden. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von Temu

Unterlassungserklärung von Temu

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: Telefonnummer) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von Temu entsprach nach Auffassung des VKI nicht den Vorgaben des FAGG. Temu hat am 24.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von A1

Unterlassungserklärung von A1

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von A1 verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. A1 hat am 21.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang