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Welches Luftfahrtunternehmen muss bei Verspätung zahlen?

Ausgleichspflichtig wegen Flugverspätungen wird das "ausführende Luftfahrtunternehmen". Vermietet ein Luftfahrtunternehmen einem anderen Luftfahrtunternehmen ein Flugzeug samt Besatzung, trägt der Vermieter aber nicht die operationelle Verantwortung für den Flug, so ist er nicht "ausführendes Luftfahrtunternehmen", auch wenn er in der Buchungsbestätigung als solches genannt wurde.

Laut EuGH ist im gegenständlichen Fall nicht das Flugunternehmen, das das Flugzeug samt Besatzung vermietete, zahlungspflichtig, da die Festlegung der Flugroute und die Durchführung dieses Fluges von einem anderen Luftfahrtunternehmen (dem Mieter) entschieden wurden.

EuGH 4.7.2018, C-532/17 (Wirth, Mülder/Thomson Airways Ltd)

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