Er fragt, ob eine Klausel wie "Bei geänderten Geldmarktverhältnissen kann die Bank den Kreditzinssatz erhöhen" eine Grundlage bietet, bei Sinken der Refinanzierungsparameter der Bank zu einem Absenken des vertraglichen Zinssatzes zu gelangen.
Der Weg dahin geht über eine Auslegung der Klausel (Vertragsergänzung) nach dem hypothetischen Parteiwillen. Die Bank wollte - wirksam - eine Möglichkeit zur Erhöhung des Vertragszinssatzes für den Fall vereinbaren, dass sich die Refinanzierungsparameter nach oben entwickeln. Eine solche Vereinbarung war nur bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Senkung der Zinsen bei Sinken der Refinanzierungskosten wirksam zu vereinbaren. Ohne Zweiseitigkeit wäre die Klausel gröblich benachteiligend gewesen. Man wird daher die vereinbarte Klausel (s.o.) als zweiseitig auslegen und eine entsprechende Senkung der Zinsen argumentieren können.