Die Verwendung und Verarbeitung von illegal erworbenen Daten ist unzulässig. Nicht klar ist, ob die Betroffenen von diesem Datenmissbrauch verständigt werden. Will man daher auf Nummer sicher gehen und wissen, ob und welche Daten bei den Wirtschaftsauskunfteien gespeichert sind, dann empfiehlt es sich, einen Antrag auf Auskunftserteilung zu stellen. Nach dem Datenschutzgesetz (DSG) hat nämlich jeder das Recht, einmal im Jahr kostenlos über die bei einer Kreditauskunftei wie Kreditinform oder Deltavista aktuell verwendeten Daten Auskunft zu erhalten.
Die Auskunft ist dann zu erteilen, wenn die Identität des Betroffenen gegeben ist (dem Antrag ist daher zB ein Kopie des Reisepasses oder Führerscheins beizulegen). Die Auskunft ist innerhalb von 8 Wochen zu erteilen oder schriftlich zu begründen, warum sie nicht oder nicht vollständig erteilt wird. Darüber hinaus hat jeder Betroffenen einen Löschungsanspruch. Wird ein solcher unbegründeter Widerspruch gegen die Verarbeitung und Verwendung von Daten gestellt, dann sind diese Daten binnen 8 Wochen zu löschen.