Die Deutsche Bahn AG muss dies künftig bei Geschäften mit Verbrauchern, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, unterlassen.
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien
OGH 15.10.2019, 10 Ob 63/19s
Der VKI klagte erfolgreich im Auftrag des Sozialministeriums die Deutsche Bahn AG, die vorsah, dass man nur dann eine SEPA-Lastschrift machen konnte, wenn man auch den Wohnsitz in Deutschland hatte.
Die Deutsche Bahn AG muss dies künftig bei Geschäften mit Verbrauchern, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, unterlassen.
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien
OGH 15.10.2019, 10 Ob 63/19s
Urteil: Wohnsitz als Voraussetzung für SEPA-Lastschrifteinzug unzulässig - 22.11.2019
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4502
Die Teilnehmer:innen der VKI-Sammelklagen zur EA 189 Thematik erhalten insgesamt 23 Millionen Euro
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Brussels Airlines SA/NV wegen 35 unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Bergbahnen Mitterbach GmbH wegen vier Klauseln in den von ihr verwendeten Nutzungsbedingungen der Mountaincartstrecke auf der Gemeindealpe abgemahnt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums MyTrip (OY SRG FINLAND AB) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 33 Klauseln, darunter unzulässige Gutscheinregelungen, Haftungsbeschränkungen, Bearbeitungs- und Servicegebühren beanstandet wurden. MyTrip ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.
Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, Dachgesellschaft der FTI GROUP, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der VKI erklärt welche Auswirkungen die Insolvenz auf Reisende hat und welche Rechte betroffene Verbraucher:innen haben.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Dezember 2022 im Auftrag des Sozialministeriums die „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 25 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw der „Bedingungen Annullierungsvertrag“ beanstandet wurden. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg und erklärte alle 25 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: