Diese Umstellungsgebühr ist nach Einschätzung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig. Denn: Die Bausparkasse Wüstenrot müsste den Zinssatz sowieso senken. Die weitere Verrechnung eines Zinssatzes von 6 % erscheint nicht gerechtfertigt, da das Zinsniveau zuletzt bei den Bauspareinlagen deutlich gesunken ist. Daher müßte auch der Zinssatz für laufende Bausparkredite sinken.
Der VKI geht daher nunmehr - im Auftrag des BMSG - gerichtlich gegen die Umstellungsgebühr vor. Dadurch soll auch klargestellt werden, dass Wüstenrot den Zinssatz sowieso senken muss.