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Wüstenrot - Zinssenkung gegen Gebühr - VKI klagt

Die Bausparkasse Wüstenrot verlangt bei laufenden Bausparkrediten von ihren Kunden Umstellungsgebühren für die Senkung des Zinssatzes. Möchte der Kunde statt eines Zinssatzes von 6 % einen niedrigeren Zinssatz, so muss er eine Gebühr von 1 % der offenen Kreditsumme bezahlen.

Diese Umstellungsgebühr ist nach Einschätzung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig. Denn: Die Bausparkasse Wüstenrot müsste den Zinssatz sowieso senken. Die weitere Verrechnung eines Zinssatzes von 6 % erscheint nicht gerechtfertigt, da das Zinsniveau zuletzt bei den Bauspareinlagen deutlich gesunken ist. Daher müßte auch der Zinssatz für laufende Bausparkredite sinken.

Der VKI geht daher nunmehr - im Auftrag des BMSG - gerichtlich gegen die Umstellungsgebühr vor. Dadurch soll auch klargestellt werden, dass Wüstenrot den Zinssatz sowieso senken muss.

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