Zum Inhalt

Zahlscheinentgelte auch für Zurverfügungstellung von Zahlscheinen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen einen Frühstücksdienst einen Musterprozess wegen der unzulässigen Verrechnung von Zahlscheinentgelten.

Das BG Gänserndorf erklärte die Verrechnung von Gebühren für die Zahlung mit Erlagschein als gegen § 27 Abs 6 ZaDiG verstoßend, selbst wenn die Kosten (auch) für die Zurverfügungstellung eines Zahlscheines verrechnet werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stand: 7.12.2015).

BG Gänserndorf 13.10.2015, 10 C 688/ 15z
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang