Eine Reihe von Instituten des Volksbanken-Sektors (VB Ötscherland, VB Mürztal-Leoben, VB Salzburg, VB Landeck, VB Ost, VB Wien sowie die VB Vorarlberg und VB Tirol) war vom VKI wegen der Verwendung von Aufrundungsklauseln bei Fremdwährungskrediten abgemahnt worden. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat der VKI die Banken geklagt. Die beklagten Banken haben sich nun aber - im Lichte der Klage - zu einer außergerichtlichen Vereinbarung mit dem VKI bereit gefunden, die Kreditnehmern einen pauschalen Rückersatz von geleisteten Zinsen bringt.
Bis 31.12.2004 werden die Banken ihren Kreditnehmern bei Fremdwährungskrediten (wenn es sich um Verbraucherkredite handelt und der Kredit noch läuft) pauschale Rückzahlungen leisten. Der Betrag errechnet sich auf der Basis von 0,05 Prozent p.a. von der Bemessungsgrundlage (= das rechnerische Mittel der in Anspruch genommenen höchsten Kreditausnutzung mit Gewichtung zu 60 % und dem Saldo zum Zeitpunkt der Umstellung auf kaufmännische Rundung mit Gewichtung zu 40 %). Bei Annuitätenkrediten bekommt man 100 Prozent davon. Bei endfälligen Krediten bzw. wenn man nur "gemeine Kapital-Raten" bezahlt, 50 Prozent.
Kreditnehmer, deren Kredit bereits ausbezahlt wurde, müssen sich aktiv an die Bank wenden.
Damit konnte das Problem der Aufrundungsklauseln bei Fremdwährungskrediten - ausgehend von einer Vereinbarung mit dem Sparkassen-Sektor im Herbst 2003 - nunmehr mit fast allen Banken außergerichtlich gelöst werden.
Auf www.verbraucherrecht.at findet man eine aktuelle - und neugestaltete - Übersicht, wie sich die Banken im "Zinsenstreit" verhalten.