Die Deutsche Bahn empfiehlt daher, für diesen Zeitraum geplante Fernverkehrsreisen zu verschieben und bietet die flexible Nutzung der Tickets ab Montag, 30.08.2021 bis einschließlich Freitag, 17.09.2021 an. Bereits gebuchte Tickets können aber auch kostenfrei storniert werden.
Konsument:innen, die ihre Reise dennoch antreten wollen bzw. müssen, haben im Fall von Verspätungen und Zugausfällen folgende Rechte gemäß der EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007:
Beträgt die Verspätung am Zielort 60 bis 119 Minuten, können Fahrgäste 25 % der Ticketkosten zurückverlangen, ab einer Verspätung von 120 Minuten stehen 50 % Ermäßigung zu. Darüber hinaus hat die Bahngesellschaft ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anzubieten.
Strandet man an einem Bahnhof und wird von der Bahn keine alternative Beförderung mehr zum Zielort angeboten – wenn also ein Aufenthalt über Nacht notwendig wird – ist von der Bahn eine entsprechende Unterkunft samt Hin- und Rückbeförderung zum Bahnhof bereitzustellen.
Empfehlenswert für betroffene Personen ist es, entsprechende Belege über Verspätungen und Zugausfälle zu sammeln. Bestätigungen über die Verspätungen können insbesondere von Mitarbeitern des Eisenbahnunternehmens ausgestellt werden.
Erstattungsansuchen können mit diesem Formular bei der Deutschen Bahn eingereicht werden.