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Zweite Klage auf Reisepreisminderung wegen Tankerunglück vor Ibiza erfolgreich

In einem vom VKI im Auftrag des BMSK geführten Musterprozess bejaht das Gericht abermals einen Anspruch auf Reisepreisminderung, wenn der Reisende aufgrund einer Verschmutzung des Meeres und Strandes nicht wie vereinbart baden kann.

Gewährleistungsansprüche bestehen unabhängig von einem Verschulden des Reiseveranstalters. Dieser hat daher dafür einzustehen, wenn ein gebuchter Badeurlaub wegen eines Öltankerunglücks nicht wie vereinbart verbracht werden kann, urteilte das Erstgericht.

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