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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: VKI-One: Erfolg gegen irreführende Handywerbung

Auch das Berufungsgericht beurteilt die Werbung für den Tarif "One Plus": "Schluss mit wenig! 1000 Freiminuten in alle Netze und 1000 Freiminuten zu One und ins Festnetz und 1000 Gratis -SMS, wenn Sie jetzt wechseln, schon ab EUR 10,00 im Monat" als irreführend

Sachwalterrecht neu ab 1.7.2007

Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz SWRÄG 2006 (BGBl. I Nr. 92/2006) wurde am 23. 6. 2006 kundgemacht und trat am 1. Juli 2007 in Kraft.
Es bringt wesentliche Änderungen vor allem des 4. - und ein neues 5. - Hauptstück des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetzes, des Ehegesetzes, Außerstreitgesetzes, der Notariatsordnung und auch des Konsumentenschutzgesetzes (betreffend Heimverträge) mit sich.

EU-Roamingverordnung in Kraft

Am 30.6.2007 ist die EU-Roamingverordnung (Nr. 717/2007) in Kraft getreten. Sie ist in allen 27 Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich und gilt für alle Anrufe, die man im EU-Ausland mit dem Mobiltelefon tätigt oder annimmt, und zwar unabhängig davon, ob man Vertrags- oder Prepaid-Kunde ist. Durch die Verordnung sollen die übermäßigen Roamingentgelte gesenkt werden, die Kunden bisher bei Telefonaten in andere EU-Länder in Kauf nehmen mussten. Die Verordnung legt nämlich Höchstpreise für ausgehende und eingehende Anrufe im Ausland fest. Allerdings soll die Verordnung nur bis 30.6.2010 gelten; die Europäische Kommission behält sich aber vor, die Geltungsdauer dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung und des Verbraucherschutzes allenfalls zu verlängern oder die Verordnung zu ändern.

Urteil: Ansprüche aus mangelhafter Reise - keine Ermessensüberschreitung des Erstgerichts

Verschiedene Ausstattungs- und Unterkunftsmängel in einem renovierungsbedürftigen Hotel, das im Katalog als renoviert angeführt war, rechtfertigen auch nach dem Berufungsgericht eine Reisepreisminderung von 40%, Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in der Höhe von € 30,00 pro Person und Tag und einen Schadenersatzbetrag von € 250,00 für eine erforderliche Umbuchungsgebühr wegen vorzeitiger Abreise.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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