Zum Inhalt
VW-Gebäude
Bild: Marcel-Paschertz / Shutterstock.com

VW-Sammelklagen: VKI erzielt Einigung mit Volkswagen AG

Die Teilnehmer:innen der VKI-Sammelklagen zur EA 189 Thematik erhalten insgesamt 23 Millionen Euro

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) – seit Herbst 2018 Sammelklagen. Auslöser waren die 2015 bekanntgewordenen Vorwürfe hinsichtlich der Motorsteuerungssoftware bei EA189-Dieselfahrzeugen. Der VKI war der Ansicht, dass die Betroffenen vor diesem Hintergrund zu viel für ihr Fahrzeug bezahlt hätten. Der langjährige Rechtsstreit konnte nun im außergerichtlichen Wege bereinigt und so eine unbürokratische Lösung für die Teilnehmer:innen der VKI-Sammelklagen erreicht werden. Im Rahmen der Einigung werden in Summe 23 Millionen Euro durch den VKI an die Teilnehmer:innen der Sammelklage ausbezahlt.

Der VKI vertritt, unterstützt durch den Prozessfinanzierer Omni Bridgeway, die Teilnehmer:innen der Sammelklagen – in 16 Verfahren an allen 16 Landesgerichten Österreichs. Grundlage dieser Verfahren sind die im Jahr 2015 bekanntgewordenen Vorwürfe hinsichtlich der Motorsteuerungssoftware bei Dieselfahrzeugen des Motortyps EA189.
Nach intensiven Verhandlungen konnte nun außergerichtlich eine Einigung für die VKI-Sammelklagen erzielt werden.
Die Teilnehmer:innen der VKI-Sammelklagen erhalten in Summe einen Betrag von 23 Millionen Euro. Die Abwicklung der Einigung übernimmt der VKI. Die betroffenen Teilnehmer:innen werden direkt vom VKI über das individuelle Ergebnis und die weitere Abwicklung informiert.

Nähere Informationen zu den 16 Sammelklagen finden Sie hier: Sammelaktionen VW - Der VKI hat zum VW-Dieselskandal Anfang September 2018 sechzehn Sammelklagen mit gesamt rund 10.000 Fällen bei österreichischen Gerichten eingebracht | Verbraucherrecht

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums MyTrip (OY SRG FINLAND AB) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 33 Klauseln, darunter unzulässige Gutscheinregelungen, Haftungsbeschränkungen, Bearbeitungs- und Servicegebühren beanstandet wurden. MyTrip ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Unzulässige Klauseln in AGB der „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH

Unzulässige Klauseln in AGB der „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Dezember 2022 im Auftrag des Sozialministeriums die „Hüttenpartner“ Alm-, Ski-, und Wanderhüttenvermietung GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 25 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw der „Bedingungen Annullierungsvertrag“ beanstandet wurden. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg und erklärte alle 25 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang