Sammelklagen Volkswagen
Stand Jänner 2022
Nach einer aktuellen Entscheidung des OGH aus Jänner 2022 besteht die Chance, dass Ansprüche gegen VW aus dem Abgasskandal erst nach 30 Jahren verjähren. Eine strafrechtliche Verurteilung von VW ist dafür nicht Voraussetzung. Dem Kläger steht es frei im Zivilverfahren zu beweisen, dass der aus der Abgasmanipulation entstandene Schaden aus einer mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Handlung eines Organs von VW entstanden ist.
Stand Juli 2020
Der EuGH bestätigt erfreulicherweise die Zuständigkeit österreichischer Gerichte und gibt dem VKI vollumfänglich Recht (Urteil vom 10.7.2020)
In Deutschland hat der BGH in einem Grundsatzurteil vom 25.5.2020 Volkswagen zur Leistung von Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Laut BGH handelte VW arglistig und aus reinem Gewinnstreben. Dieses Urteil ist aufgrund der vergleichbaren Rechtslage auf Österreich weitgehend übertragbar.
Eine vorsätzliche Schädigung durch VW löst laut Rechtsansicht des VKI in Österreich eine 30-jährige Verjährungsfrist aus.
Betroffene Fahrzeugbesitzer:innen mit dem Motor EA 189, die bis dato gar nichts zur Verfolgung ihrer Ansprüche unternommen haben, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a.) Rechtschutzversicherte
Bei Bestehen einer Rechtschutzversicherung kann man sich an folgende Vertrauensanwälte des VKI für eine selbstständige Klagsdurchsetzung wenden:
Dr. Alexander Klauser; Hollandstraße 15/46, A-1020 Wien; Tel: +43 6648532401; klauser@klauser.law
Mag. Michael Poduschka; Museumstraße 17; A-4020 Linz; Tel: +43 732 730093; rechtsanwalt@poduschka.at
b.) Es besteht keine Rechtschutzversicherung/es gibt keine Rechtschutzdeckung durch die Versicherung
Der VKI wird Musterverfahren zur Klärung der Rechtsfrage einer Verjährungsfrist von 30 Jahren führen. Der VKI wird allfällige darüber hinausgehende Unterstützungen für geschädigte Fahrzeuginhaber:innen auf www.verbraucherrecht.at bekanntgeben.
Stand Oktober 2018
Drei Jahre sind nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals seit dem 18.9.2015 vergangen.
Da keinerlei Bereitschaft für eine außergerichtliche Entschädigung durch VW bestand, hat der VKI seit Herbst 2017 an der Organisation von Sammelklagen gearbeitet und diese Aktion im Auftrag von Sozialministerium (BMASGK) und Bundesarbeitskammer (BAK) und mit Unterstützung der Omni Bridgeway AG (vormals ROLAND ProzessFinanz AG) im Frühjahr 2018 gestartet.
Bis zum 20.5.2018 haben sich 10.000 geschädigte Verbraucher:innen für die Teilnahme an den Sammelklagen angemeldet.
Der VKI hat alle Fälle aufgearbeitet und Anfang September 2018 rund 10.000 Fälle bei Gericht eingeklagt. Es wurden dafür 16 Sammelklagen bei 16 Landesgerichten in Österreich gegen die VW AG eingebracht. Damit handelt es sich um die größte bisher da gewesene Klagswelle in Österreich.
Infografiken zu den VW Sammelklagen
Der VKI hat das Sammelklagenkonzept zu den VW-Sammelklagen gemeinsam mit zwei sehr renommierten und in Massenschadensfällen erfahrenen Anwälten entwickelt und arbeitet bei den Sammelklagen mit diesen Anwälten zusammen:
- Dr. Alexander Klauser
- Mag. Michael Poduschka (4020 Linz, Museumstraße 17, www.poduschka.at)
Insgesamt beläuft sich der Streitwert aller 16 Sammelklagen auf rund 60 Millionen Euro. Der Gesamtstreitwert von 60 Mio Euro ergibt einen durchschnittlichen Streitwert von rund Euro 6.000,-- pro Fall.
Der Schaden besteht darin, dass die betroffenen Verbraucher:innen für das Fahrzeug zu viel bezahlt haben bzw. dass die Fahrzeuge von einer Wertminderung betroffen sind. Auf Grund umfangreicher Erhebungen inkl. Einbeziehung von Sachverständigen wurde in den Sammelklagen ein Schaden von 20 % des Kaufpreises eingeklagt.
Daneben wird bei jenen Fahrzeugen, die sich noch im Besitz der Betroffenen befinden, eine Haftung von VW für Folgeschäden geltend gemacht, v.a. im Zusammenhang mit dem Softwareupdate.
Rechenbeispiel zum eingeklagten Betrag:
- Konsument kauft z.B. einen VW Tiguan um EUR 30.500.
- Der VKI klagt eine Wertminderung von 20% des Kaufpreises als Schadenersatz ein. Daraus ergibt sich ein Anspruch in Höhe von EUR 6.100,-. Hinzu kommt ein Feststellungsbegehren, das mit EUR 500,- bewertet wird.
- Insgesamt macht der VKI daher Ansprüche mit einem Streitwert von EUR 6.600,- für den Konsumenten gerichtlich geltend.
Die Omni Bridgeway AG (vormals ROLAND ProzessFinanz AG) aus Köln hat die Finanzierung und damit das Prozesskostenrisiko aller 16 Sammelklagen übernommen. Die Verbraucher:innen tragen daher keinerlei Prozesskostenrisiko, müssen aber - ausschließlich im Erfolgsfall - eine Erlösbeteiligung (Erfolgsquote) an Omni Bridgeway AG (vormals ROLAND ProzessFinanz AG) abführen.
Achtung: Eine Anmeldung zur Sammelklage ist nicht mehr möglich!
Weiterführende Informationen
VW Sammelklage
Wichtige Zusatzinformationen - FAQ - häufig gestellte Fragen
Informationen zum Strafverfahren
Chronologie des VW-Abgasskandals
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Tausende Konsumenten berichten von Problemen nach Software-Update
Filmbeitrag: VKI-Sammelklagen gegen Volkswagen: Pressekonferenz 17.09.2018