Zum Inhalt

VKI - Konsumentenschutzseminar

Der VKI ladet am 24. und 25.11.2005 dazu ein, das eigene Wissen über Konsumentenschutz aufzufrischen

Sicherlich sind Sie schon von Kunden, Klienten oder Mitarbeitern mit der einen oder anderen Verbraucherfrage konfrontiert worden: Welche Rechte habe ich, wenn eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung mangelhaft ist? Wie reklamiere ich richtig oder was tun, bei einem übereilt geschlossenem Vertrag? Was ist zu beachten, wenn man eine Wohnung anmietet bzw. wie kann ich ein Projekt finanzieren und wo sind die Haken dabei?

In solchen Fällen sollen Sie mit Hilfe eines Einführungsseminars des VKI, welches grundlegende Kenntnisse zum Verbraucherschutz vermittelt, besser agieren oder helfen können. Unsere Einladung richtet sich an alle die Interesse daran haben ihren Kundenkontakt serviceorientiert zu gestalten oder Fehler zu vermeiden sowie Organisationen mit sozialen Aufgaben und Erstansprechpartner in Beratungseinrichtungen.

In dem zweitägigen Seminar werden dargelegt:

· die wichtigsten Grundlagen für erfolgreiche Reklamationen

· Strategien zur Vermeidung von Fallstricken für Konsumenten quer durch alle Branchen, insbesondere aktuelle Probleme etwa in der Telekommunikationsbranche oder im Internet.

· Informationen um bei komplexen Fragen richtig zu selektieren und kompetente Ansprechpartner nennen zu können.

Das detaillierte Seminarprogramm, Zeit und Ort sowie Kosten entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden PDF Dokument. 

Rückfragen und Anmeldung:

Frau
Barbara Höld
VKI Beratungszentrum
Mariahilfer Strasse 81
A - 1061 Wien
Tel.01/588 77-346
Fax:01/5887771
e-mail:bhoeld@vki.or.at

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Kindergruppe Babaluna wegen zehn Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt. Die Kindergruppe Babaluna hat zu allen Klauseln am 29.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang