Zum Inhalt

WhatsApp
Bild: Bild: solomon7/shutterstock.com

Erfolgreiche VKI-Klage gegen WhatsApp

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministerium die WhatsApp Ireland Limited (WhatsApp) geklagt. Anlass für die Klage war die Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp Anfang 2021. Im Zuge dessen prüfte der VKI auch die Nutzungsbedingungen selbst. Das Handelsgericht (HG) Wien beurteilte nun die Klausel, mit der die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie geändert wurden, als unzulässig, ebenso die fünf eingeklagten Klauseln aus den Nutzungsbedingungen.

Die WhatsApp Ireland Limited, mit Sitz in Irland, betreibt den internationalen Messenger-Dienst WhatsApp. Im Frühjahr 2021 teilte WhatsApp Nutzerinnen und Nutzern mit, dass die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtline aktualisiert werden. Dort war unter anderem Folgendes zu lesen: „Diese Aktualisierung erweitert unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie um zusätzliche Informationen beispielsweise dazu, wie du mit Unternehmen chatten kannst, wenn du das möchtest ... Die Nutzungsbedingungen sind ab 15. Mai 2021 gültig. Bitte stimme diesen Bedingungen zu, um WhatsApp nach diesem Datum weiterhin nutzen zu können. Weitere Informationen zu deinem Account erhältst du hier.“ Darunter befand sich ein Button, der angeklickt werden konnte und die Aufschrift „ZUSTIMMEN“ trug. Die Benachrichtigung konnte durch das Anklicken eines im rechten oberen Eck abgebildeten „X“ ausgeblendet werden.

Laut HG Wien wird hierdurch von den Nutzerinnen und Nutzer eine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen beziehungsweise zu deren Änderungen verlangt, deren Inhalt aber unklar ist. Die dort angebrachten Links waren dem Gericht zufolge nicht eindeutig definiert oder selbsterklärend, sodass zweifelhaft war, über welchen Link die geänderten Nutzungsbedingungen überhaupt abrufbar waren. Die Klausel ist daher bereits aus diesem Grund intransparent.

Für eine künftige Änderung der Nutzungsbedingungen sah WhatsApp zudem vor, dass diese mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt wird und dabei die sogenannte „Zustimmungsfiktion“ zur Anwendung kommt. Sprich: Wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher den Änderungen innerhalb der Frist nicht aktiv widersprechen und den Dienst weiter nutzen, wertet das Unternehmen dies automatisch als Zustimmung. Das Gericht beurteilte die Klausel deshalb als gesetzwidrig, da nach dem Wortlaut der Klausel auch wesentliche Vertragspflichten auf diesem Wege geändert werden könnten. Eine Zustimmungsfiktion ist in einem solchen Fall jedoch nicht zulässig.

Eine weitere Klausel sollte es WhatsApp ermöglichen, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an verbundene Unternehmen abzutreten. Damit verstößt WhatsApp gegen das Konsumentenschutzgesetz. Demzufolge ist eine derartige Klausel nur dann wirksam, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt wurde. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht plötzlich einem unbekannten neuen Vertragspartner gegenüberstehen, statt jenem, mit dem sie eine Geschäftsverbindung eingegangen sind.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stand: 6.4.2022)

HG Wien 31.3.2022, 20 Cg 37/21a

Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

Lesen Sie mehr.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19.12.2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Eberharter

Unterlassungserklärung von Eberharter

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Eberharter GmbH wegen 21 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Eberharter enthaltenen Bestimmungen zu Einschränkungen der Gewährleistung, sowie diverse Haftungsausschlüsse gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang