Im Ausgangsfall wandelte sich ein 30tägiges Gratis-Testabo automatisch in ein kostenpflichtiges Abo, wenn die Verbraucher:innen nicht innerhalb der 30 Tagen kündigten.
Der OGH fragte den EuGH, ob den Verbraucher:innen bei automatischer Verlängerung eines Fernabsatzvertrags neuerlich ein Widerrufsrecht zukommt.
Der EuGH antwortete nun, dass Verbraucher:innen das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, bei einem Abonnementvertrag, der anfangs einen kostenlosen Zeitraum vorsieht und sich, wenn dieser Vertrag nicht gekündigt wird, automatisch verlängert, grundsätzlich nur ein einziges Mal zukommt.
Wurden die Verbraucher:innen bei Abschluss des Abonnements nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert, dass dieses Abonnement nach einem kostenlosen Anfangszeitraum kostenpflichtig wird, müssen sie jedoch über ein neuerliches Widerrufsrecht verfügen.
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