Gratis“-Angebote, die dann tatsächlich mit finanziellen Mehrbelastungen verbunden sind, sorgen bei Konsumenten häufig für Ärgernis. Seit Jahren geht der VKI daher erfolgreich gegen irreführende „Gratis“-Werbungen vor.
Ein rezentes Urteil des OLG Wien aus dem Telekommunikationsbereich schiebt der Werbung mit Gratis-Handys nun einen (weiteren) Riegel vor: Erhöht sich bei Inanspruchnahme des Kombinationsangebots aus „Tarif und Gratis-Handy“ die Grundgebühr im Vergleich mit demselben Tarif ohne Handy, darf dieses nicht als „gratis“, kostenlos“, „um 0 EUR“ oder ähnlich beworben werden.
Das OLG Wien folgte damit der Rechtsauffassung des VKI. Darüber hinaus gab es ihm auch in sämtlichen weiteren beanstandeten Punkten Recht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 06.05.2021).
OLG Wien 30.03.2021, 5 R 165/20a
Klagsvertreter: Mag. Matthias Strohmayer, Rechtsanwalt in Wien
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