Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Mona Naturprodukte GmbH. Die Beklagte bringt in österreichischen Supermärkten Sojagetränke unter der Bezeichnung „Happy Soya SOJA DRINK“ „VANILLE“ auf den Markt. Auf der Verpackung waren naturgetreu Vanilleblüten abgebildet und das Wort „pflanzlich“ war hervorgehoben. Im Zutatenverzeichnis stand ua „Aroma“.
Tatsächlich waren in dem Getränk weder Vanillebestandteile noch natürliches Vanillearoma enthalten. Der Klage des VKI auf Irreführung wurde stattgegeben.
Das Urteil ist rechtskräftig.
OLG Wien 29.6.2021, 4 R 177/20h
Klagsvertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien
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