Zum Inhalt

Irreführung bei Vanilledrink

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Mona Naturprodukte GmbH. Die Beklagte bringt in österreichischen Supermärkten Sojagetränke unter der Bezeichnung „Happy Soya SOJA DRINK“ „VANILLE“ auf den Markt. Auf der Verpackung waren naturgetreu Vanilleblüten abgebildet und das Wort „pflanzlich“ war hervorgehoben. Im Zutatenverzeichnis stand ua „Aroma“.

Tatsächlich waren in dem Getränk weder Vanillebestandteile noch natürliches Vanillearoma enthalten. Der Klage des VKI auf Irreführung wurde stattgegeben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien 29.6.2021, 4 R 177/20h

Klagsvertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

Lesen Sie mehr.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Im Auftrag des Sozialministeriums vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in mehreren Musterprozessen gegen T-Mobile Konsument:innen bei der Rückforderung der Servicepauschale. Jetzt kam es in zwei vom VKI geführten Verfahren zu erstinstanzlichen Entscheidungen. In beiden Fällen beurteilte das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien die Einhebung der Servicepauschale als unzulässig. Die Urteile sind rechtskräftig.

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“

Der Digital Markets Act (DMA) sieht regulatorische Einschränkungen für sogenannte "Gatekeeper" - Plattformdienste mit erheblicher Marktmacht - vor und ist seit 7. März 2024 für 22 Dienste von sechs Gatekeepern, ua Amazon, Apple, Meta und Microsoft, wirksam. Wir stellen die Regelungen im Überblick dar.

Erfolgreiches Vorgehen gegen Hofer wegen einer Statt-Preis-Werbung

Erfolgreiches Vorgehen gegen Hofer wegen einer Statt-Preis-Werbung

Der VKI hatte die Hofer KG wegen aus Sicht des VKI unzulässiger Statt-Preisen geklagt. Zu einem Urteil dazu kam es nicht: Hofer schloss mit dem VKI einen gerichtlichen Vergleich ab und verpflichtete sich darin, dass inkriminierte Verhalten zu unterlassen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang