Zum Inhalt
Online-Nachhilfe
Bild: shutterstock.com

OLG Wien untersagt 20 Klauseln von GoStudent

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun 20,5 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fallen Klauseln zur einseitigen AGB- und Leistungs-Änderung, zum Verfall von bezahlten Nachhilfeeinheiten und zur automatischen Vertragsverlängerung von GoStudent weg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gesetz sieht klare Regelungen für automatische Vertragsverlängerungen vor. GoStudent hat diese Vorgaben nach einem Urteil des OLG Wien in seinen AGB nicht eingehalten. Der VKI hat GoStudent geklagt, nachdem zahlreiche Beschwerden von Konsument:innen eingegangen waren. Bereits das HG Wien hatte GoStudent die Verwendung dieser und zahlreicher weiterer Klauseln untersagt. GoStudent hat damals Berufung erhoben. Das Berufungsurteil des OLG Wien gibt dem VKI in Bezug auf 20,5 von 22 Klauseln recht und untersagt dem Unternehmen die Verwendung dieser Klauseln.

Bei GoStudent wird Kund:innen für die Dauer der Vertragslaufzeit monatlich eine vereinbarte Anzahl an Nachhilfeeinheiten gutgeschrieben und der entsprechende Betrag automatisch abgebucht. GoStudent sieht in seinen AGB vor, dass diese Nachhilfeeinheiten verfallen, wenn sie nicht binnen eines Monats verbraucht werden. Das OLG Wien sieht darin eine unzulässige Regelung, weil die Einheiten auch dann verfallen, wenn die Inanspruchnahme der Einheiten an GoStudent scheitern sollte. 

Das OLG Wien bestätigte auch, dass eine Klausel, die es GoStudent jederzeit ermöglichen sollte, die über die Lernplattform angebotenen Services ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder ganz einzustellen, unzulässig ist. Dem Unternehmen wurde auch eine Klausel verboten, die das gesetzlich zustehende Rücktrittsrecht von online abgeschlossenen Verträgen unzulässig einschränkt.

Weitere Informationen zum Urteil und das Urteil zum Download finden Sie hier.

OLG Wien 30.06.2023, 5 R 70/23k
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gesetzwidrige Klauseln des Veranstalters Barracuda Music

Gesetzwidrige Klauseln des Veranstalters Barracuda Music

Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.

Gericht bejaht Rücktrittsrecht bei Online-Versteigerungen

Gericht bejaht Rücktrittsrecht bei Online-Versteigerungen

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Klage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das LG Leoben gab nun dem VKI zur Gänze recht und erklärte die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verbrauchergerichtsstand verneint

Verbrauchergerichtsstand verneint

Im konkreten Fall lag das für die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts notwendige Ausrichten der gewerblichen Tätigkeit nicht vor.

Forstinger insolvent

Forstinger insolvent

Die Forstinger Österreich GmbH ist - wieder - insolvent. Der Insolvenzantrag wurde eingebracht. Wir informieren. 

Turbulenzen bei kika/Leiner

Turbulenzen bei kika/Leiner

Nach Medienberichten soll am 13.6.2021 ein Insolvenzantrag von kika/Leiner eingebracht werden. Welche Art des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird, wissen wir derzeit nicht. Im Raum steht ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Wir informieren Sie hier allgemein über Ihre Möglichkeiten und Rechte im Falle der Insolvenz eines Unternehmens.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang