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Bild: jomic/Shutterstock.com

OLG Wien: unzulässige Klauseln beim PlayStation-Network (PSN)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) und die Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited (SIENE) wegen diverser Klauseln in den unterschiedlichen Geschäftsbedingungen geklagt. Das OLG Wien beurteilte alle 40 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig. 

Die Klauseln befinden sich in den nachfolgenden AGB: „PSN-Nutzungsbedingungen“, „Softwarenutzungsbedingungen“, „Allgemeine E-Mail-Nutzungsbedingungen“, „Bedingungen für PSN-Gutscheincodes“, „Stornierungsbedingungen des PlayStation Store“.

Die Klauseln betrafen ua den Verfall von Guthaben und Klauseln, welche eine Haftung der Eltern für Verhalten ihrer Kinder normierten, sowie weitreichende und unbeschränkte Leistungsänderungs- und Leistungseinschränkungsklauseln.

Das OLG Wien beurteilte alle 40 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Das Urteil wurde rechtskräftig.

OLG Wien 12.05.2022, 3 R 5/22k

Klagsvertreter: Dr. Stefan LANGER, Rechtsanwalt in Wien

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