Die Klauseln befinden sich in den nachfolgenden AGB: „PSN-Nutzungsbedingungen“, „Softwarenutzungsbedingungen“, „Allgemeine E-Mail-Nutzungsbedingungen“, „Bedingungen für PSN-Gutscheincodes“, „Stornierungsbedingungen des PlayStation Store“.
Die Klauseln betrafen ua den Verfall von Guthaben und Klauseln, welche eine Haftung der Eltern für Verhalten ihrer Kinder normierten, sowie weitreichende und unbeschränkte Leistungsänderungs- und Leistungseinschränkungsklauseln.
Das OLG Wien beurteilte alle 40 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Das Urteil wurde rechtskräftig.
OLG Wien 12.05.2022, 3 R 5/22k
Klagsvertreter: Dr. Stefan LANGER, Rechtsanwalt in Wien
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