Der VKI informiert über die Rechte:
Die FWU Life Insurance hat Kunden mit gewissen fondsgebundenen Lebensversicherungen (etwa die Skandia Lady's First und die Life time Smart Dolphin) mit Schreiben vom 14.4.2017 angeschrieben und mitgeteilt, dass der dem Produkt zugrundeliegende Fonds ("SEG Funds") mit 17.5.2017aufgelöst werde. Die Fondsgesellschaft lege keine Nachfolgefonds mit gleichen Eigenschaften mehr auf.
Gemäß den Versicherungsbedingungen entfalle daher ab diesem Zeitpunkt die Kapital- und Höchststandsgarantie zum Ende des Anlagehorizonts.
Die Auflösung erfolge zum Höchststand-Garantiewert. Weiters schreibt die FWU Life Insurance, dass sie plane, das Investment der Konsumenten auf ein neu entwickeltes FWU Investmentkonzept nach dessen Fertigstellung umzuschichten. Bis zu dieser Umstellung werden das Geld in den Fonds "Deutsche Flooting Rate Notes" der Deutsche Asset Management S.A. (ISIN LU0034353002) angelegt.
Alternativ haben die Konsumenten die Möglichkeit, einen kostenfreien Wechsel ihres Investmentkonzepts vorzunehmen oder ihren aktuellen Fondswert (jedoch unter Berücksichtigung einer möglichen nachträglichen Versicherungssteuer iHv 7%) ausbezahlt zu erhalten. Dies sollen die Konsumenten bis um 30.06.2017 der FWU Life Insurance mitteilen.
Dh erfolgt keine Rückmeldung bis zum 30.06.2017 wird einstweilen auf den genannten Fonds "Deutsche Flooting Rate Notes" der Deutsche Asset Management S.A." umgeschichtet.
Bei dem neuen Fonds "Deutsche Flooting Rate Notes"ist nach den vorliegenden Informationen keine Kapital-und Höchststandsgarantie gegeben. Es erfolgt also - zumindest in einem Teil der Fälle - eine Umschichtung von einem Garantiefonds in einen Fonds ohne Garantie.
Was Konsumenten tun können:
1. Rücktritt prüfen - Teilnahme Sammelatkion
Versicherungsunternehmen haben bei Lebensverischerungen häufig fehlerhaft bzw mitunter gar nicht über das spezielle Rücktrittsrecht bei Versicherungen aufgeklärt (§ 165a VersVG). Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes beginnt das Rücktrittsrecht im Falle einer fehlenden Rücktrittsbelehrung nicht zu laufen, womit ein unbefristetes Rücktrittsrecht zusteht. Der VKI bietet dazu eine Sammelaktion an: VKI-Sammelaktion zu Lebensversicherungen - Falschbelehrung Rücktrittsrecht.
Wenn ein Rücktritt möglich ist, sind nach Ansicht des VKI alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurückzuzahlen. Davon abzuziehen wäre lediglich ein Risikoanteil. Bei einem Rücktritt ist zu berücksichtigen, dass der Ablebensschutz verloren geht, Konsumenten müssen daher überlegen, ob sie den konkreten Ablebensschutz in dieser Form überhaupt benötigen bzw. allenfalls anders abdecken können. Ein Neuabschluss kann hinsichtlich der reinen Risikoprämie uU zu einer höheren Risikoprämie führen.
2. Darüber hinaus kann man eine Prämienfreistellung oder eine Kündigung (=Rückkauf) vornehmen.
- Im Fall einer Prämienfreistellung ist zu beachten, dass weiterhin Verwaltungskosten anfallen. Demgegenüber sollte der Ablebensschutz grundsätzlich erhalten bleiben.
- Im Fall einer Kündigung ist zu empfehlen, jedenfalls einen schriftlichen Vorbehalt zu erklären und sich dabei weitergehende Ansprüche jedenfalls vorzubehalten. Dh es sollte hier rechtszeitig (dh zeitgleich mit der Kündigung) und beweisbar die Kündigung unter dem Vorbehalt erfolgen, dass damit nicht ein Verzicht auf Rechte aus welchem Rechtsgrund auch immer verbunden ist, sondern der Konsument sich vorbehält, allfällige Ansprüche gegen die FWU Life Insurance weiterhin geltend zu machen.
3. Keine Fondseinschätzung: Eine Einschätzung, in welchen Fonds zu wechseln ist, wenn man die Versicherung aufrecht erhalten will, wird vom VKI nicht vorgenommen.
Wichtig: Eine Prämienfreistellung bzw. eine Kündigung hindert nicht, sich der Sammelaktion des VKI anzuschließen. Der Anschluss ist überdies auch möglich, wenn man die Versicherung ganz normal weiterlaufen lässt und es zu einer Umschichtung in den Fonds kommt.
Informationen zur Sammelaktion:
Sonstige Fragen zur FWU Life Insurance Austria AG (ins. Prämienfreistellung, Kündigung): VKI Beratung