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Super Ski Card: Snow Space nimmt Rückzahlung nach Klagseinbringung vor

Nachdem alle Skigebiet im Frühjahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie schließen mussten, verkürzte sich die Wintersaison für viele Wintersportlerinnen und Wintersportler erheblich. Trotz eines rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts Salzburg (53 R 18/21k) weigern sich viele Mitglieder des Kartenverbundes Super Ski Card weiterhin gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, den anteiligen Preis für das vorzeitige Saisonende zurückzuzahlen.

Der VKI hat für eine Familie eine Musterklage eingebracht. Das Skigebiet hat daraufhin den anteiligen Kartenpreis zurückgezahlt.

Die Familie hatte sich im Herbst 2019 Jahreskarten für den Skiverbund Super Ski Card bei der Snow Space Salzburg Bergbahnen AG gekauft. Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 wurden alle Skigebiete im März 2020 geschlossen und die Konsumenten waren plötzlich mit einer um ca. 25% verkürzten Skisaison konfrontiert. Sie forderten daher das Skigebiet auf, ihnen den anteiligen Kartenpreis zurückzuzahlen. Das Skigebiet verweigerte aber – wie viele andere Skigebiete – eine Rückzahlung.

Mit Unterstützung des VKI beschritten die Konsumenten daher den Gerichtsweg. Nachdem die Mahnklage eingebracht wurde, entschloss sich das Skigebiet, die Rückzahlung von rund 25% des Kartenpreises (und die angefallenen Anwaltskosten) zu bezahlten. Das Gericht musste daher inhaltlich nicht über den Anspruch der Konsumenten entscheiden.

Musterbrief Rückforderung Skisaison 2019/20

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