Nach veröffentlichten Recherchen der Plattform "Addendum" hat die Österreichische Post in den letzten Jahren in großem Umfang mit Daten ihrer Kunden gehandelt. Die Post hat dabei offenbar Daten wie Name, Adresse, Geschlecht und Alter mit anderen Parametern wie der Parteiaffinität verbunden und weiterverkauft.
Die Datenschutzbehörde hat am 12.2.2019 nach einem Prüfverfahren Verstöße der Post festgestellt. Die Daten zur Parteiaffinität hätten nicht verarbeitet werden dürfen. Auch nach Ansicht des VKI war die Datenverarbeitung unzulässig.
Der VKI empfiehlt in diesem Zusammenhang allen Österreichern und Österreicherinnen als ersten Schritt rasch ein Auskunftsersuchen an die Post zu richten. Dieses ist kostenlos und kann einfach elektronisch per E-Mail gestellt werden. Alternativ kann man das Auskunftsbegehren auch per Brief übermitteln.
Die Post muss gemäß Art 12 DSGVO die Auskunft unverzüglich, grundsätzlich aber binnen eines Monats schriftlich, kostenlos und in verständlicher Form übermitteln. Bei sehr vielen Anfragen oder bei Komplexität des Falles kann die Frist auf bis zu drei Monate erstreckt werden.
Ein vom VKI zur Verfügung gestelltes Musterschreiben finden Sie hier.