Am 1.11.2018 sind in Deutschland die Regelungen zur Musterfeststellungsklage in Kraft getreten. Damit soll in Massenschadenfällen die Klärung gemeinsamer Fragen ermöglicht werden. Anlassfall für die Schaffung der Musterfeststellungsklage war der VW-Dieselskandal mit europaweit Millionen Betroffenen.
Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat am 1.11.2018 in Kooperation mit dem ADAC in Deutschland eine entsprechende Klage gegen den VW-Konzern eingebracht. Die Klage wurde am 26.11.2018 im Klageregister des deutschen Bundesamts für Justiz bekannt gemacht. Damit beginnt die Frist für die Anmeldung. Wer an der Musterfeststellungsklage teilnehmen will, kann sich jedenfalls innerhalb von 2 Monaten ab Veröffentlichung (längstens bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Gerichtstermin, an dem verhandelt wird) im Klageregister eintragen. Gesichert ist die Anmeldung damit nur mehr in der kommenden Woche. Bis jetzt haben sich fast 400.000 Geschädigte der Musterfeststellungsklage angeschlossen, davon auch tausende Geschädigte aus Österreich.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dem Verfahren mittels Anmeldung beim deutschen Bundesamt für Justiz anschließen. Dabei entstehen keine Kosten, man benötigt auch keinen Anwalt. Teilnehmer tragen keinerlei Prozesskostenrisiko. Ein positives Urteil klärt bei der Musterfeststellungsklage allerdings nur grundlegende Streitpunkte, es führt selbst noch zu keiner Schadenersatzzahlung. Es kann aber die wesentliche Basis für eine Entschädigung durch VW sein.
Der VKI empfiehlt daher die Anmeldung an der Musterfeststellungsklage als sinnvolle und kostenlose Möglichkeit, Chance auf Schadenersatz zu wahren.
An der deutschen Musterfeststellungsklage können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189 beteiligen. Wer bereits Teilnehmer an einer vom VKI organisierten VW-Sammelklage ist, kann sich nicht anmelden. Der VKI informiert, in welchen Fällen eine Anmeldung empfehlenswert ist.
Dafür wurde im Auftrag des Sozialministeriums eine Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 01/58877-61 können Fragen an die Experten des VKI gestellt werden. Erreichbar ist die Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr, und zwar noch bis Ende Jänner 2019.
Zusätzliche Informationen samt Ausfüllhilfe bzw. Mustertext finden Sie hier.