Zum Inhalt

VW-Vertragshändler lehnen Verlängerung des Verjährungsverzichts ab

Ende 2017 droht Verjährung von vertraglichen Ansprüchen.

 

Der VKI konnte vor knapp 2 Jahren in Sachen VW-Dieselskandal  einen Verjährungsverzicht der meisten VW-Vertragshändler erzielen. Im Rahmen der Sammelaktion forderte der VKI abermals die österreichischen VW-Vertragshändler auf, den bis 31.12.2017 bestehenden Verjährungsverzicht zu verlängern. Die Vertragshändler lehnen diese Verlängerung jedoch ab. Somit drohen vertragliche Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber den VW-Vertragshändlern aus dem VW-Abgasskandal mit Beginn des neuen Jahres zu verjähren. Der VKI empfiehlt daher rechtsschutzversicherten Fahrzeughaltern, sich rasch an versierte Rechtsanwälte zu wenden.

 

Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda bei Abgastests (im Hinblick auf den Stickstoffausstoß) mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben. Nach Ansicht des VKI können sich dadurch Ansprüche der geschädigten Fahrzeughalter gegen den VW-Konzern und VW-(Vertrags-)Händler ergeben. Ansprüche gegen Händler verjähren allerdings bereits 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeuges (Gewährleistung) bzw. 3 Jahre ab Vertragsabschluss (Irrtum).

 

 

Der VKI konnte bereits Ende 2015 einen Verjährungsverzicht der meisten VW-Vertragshändler bis einschließlich 31.12.2017 für die Fahrzeughalter erzielen. Im September 2017 forderte der VKI mit Hilfe seines Vertrauensanwalts, Dr. Alexander Klauser, die österreichischen Vertragshändler abermals auf, den bis Ende 2017 befristeten Verjährungsverzicht zu verlängern. Das wurde von den Vertragshändlern von VW, Audi, Skoda und Seat jedoch abgelehnt.  Damit droht ab 1. Jänner 2018 die Verjährung von vertraglichen Ansprüchen aus dem VW-Abgasskandal gegen die meisten VW-Händler!

 

Wer vertragliche Ansprüche aus dem VW-Abgasskandal gegen seinen VW-Vertragshändler gerichtlich geltend machen will, muss die Klage bis spätestens 31.12.2017 bei Gericht einbringen. Der VKI empfiehlt daher rechtsschutzversicherten Fahrzeughaltern, rasch einen versierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um Ansprüche durch die drohende Verjährung nicht zu verlieren.

 

 

Wir können Ihnen dazu folgende Rechtsanwälte empfehlen:
- Dr. Alexander Klauser 
- Mag. Michael Poduschka von Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH 
- Dr. Benedikt Wallner von Benedikt Wallner Rechtsanwalts Gesellschaft mbH
- Mag. Eric Breiteneder von Breiteneder Rechtsanwalt GmbH 

Nähere Informationen zur Liste der VW-Vertragshändler finden Sie hier.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ wurde ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlassen, das umfassende Neuerungen für den österreichischen Strommarkt beinhaltet. Das ElWG ist in weiten Teilen seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Einzelne Bestimmungen (etwa der Sozialtarif) treten im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang