Zum Inhalt

VW-Vertragshändler lehnen Verlängerung des Verjährungsverzichts ab

Ende 2017 droht Verjährung von vertraglichen Ansprüchen.

 

Der VKI konnte vor knapp 2 Jahren in Sachen VW-Dieselskandal  einen Verjährungsverzicht der meisten VW-Vertragshändler erzielen. Im Rahmen der Sammelaktion forderte der VKI abermals die österreichischen VW-Vertragshändler auf, den bis 31.12.2017 bestehenden Verjährungsverzicht zu verlängern. Die Vertragshändler lehnen diese Verlängerung jedoch ab. Somit drohen vertragliche Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber den VW-Vertragshändlern aus dem VW-Abgasskandal mit Beginn des neuen Jahres zu verjähren. Der VKI empfiehlt daher rechtsschutzversicherten Fahrzeughaltern, sich rasch an versierte Rechtsanwälte zu wenden.

 

Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda bei Abgastests (im Hinblick auf den Stickstoffausstoß) mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben. Nach Ansicht des VKI können sich dadurch Ansprüche der geschädigten Fahrzeughalter gegen den VW-Konzern und VW-(Vertrags-)Händler ergeben. Ansprüche gegen Händler verjähren allerdings bereits 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeuges (Gewährleistung) bzw. 3 Jahre ab Vertragsabschluss (Irrtum).

 

 

Der VKI konnte bereits Ende 2015 einen Verjährungsverzicht der meisten VW-Vertragshändler bis einschließlich 31.12.2017 für die Fahrzeughalter erzielen. Im September 2017 forderte der VKI mit Hilfe seines Vertrauensanwalts, Dr. Alexander Klauser, die österreichischen Vertragshändler abermals auf, den bis Ende 2017 befristeten Verjährungsverzicht zu verlängern. Das wurde von den Vertragshändlern von VW, Audi, Skoda und Seat jedoch abgelehnt.  Damit droht ab 1. Jänner 2018 die Verjährung von vertraglichen Ansprüchen aus dem VW-Abgasskandal gegen die meisten VW-Händler!

 

Wer vertragliche Ansprüche aus dem VW-Abgasskandal gegen seinen VW-Vertragshändler gerichtlich geltend machen will, muss die Klage bis spätestens 31.12.2017 bei Gericht einbringen. Der VKI empfiehlt daher rechtsschutzversicherten Fahrzeughaltern, rasch einen versierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um Ansprüche durch die drohende Verjährung nicht zu verlieren.

 

 

Wir können Ihnen dazu folgende Rechtsanwälte empfehlen:
- Dr. Alexander Klauser 
- Mag. Michael Poduschka von Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH 
- Dr. Benedikt Wallner von Benedikt Wallner Rechtsanwalts Gesellschaft mbH
- Mag. Eric Breiteneder von Breiteneder Rechtsanwalt GmbH 

Nähere Informationen zur Liste der VW-Vertragshändler finden Sie hier.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation Klage gegen die Iglo Austria GmbH ein. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war, ohne dass dies für Verbraucher:innen klar erkennbar war.

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang