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WEBINAR Mietzinsanpassung und AGB-Recht

In den Verbandsurteilen zu 2 Ob 36/23t und 8 Ob 37/23h qualifizierte der OGH Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen als unzulässig iSd § 6 Abs 1 Z 5, § 6 Abs 2 Z 4 KSchG und § 879 Abs 3 ABGB. Zuletzt stellte der OGH im Individualverfahren klar, dass eine Mietzinserhöhung im geförderten Neubau bei intransparenter Mietzinsanpassungsklausel ausscheidet (5 Ob 89/23h).

Das Webinar gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zu Mietzinsanpassungen, stellt die rezente OGH-Rechtsprechung zu Wertsicherungsklauseln dar und informiert über die praktischen Folgen für Mieter:innen.

Themenschwerpunkte: 

  • Mietzinsanpassung: gesetzliche Grundlagen
  • Wertsicherungsklauseln: OGH-Judikatur
  • Rechtsfolgen im Individualverhältnis 
  • Diskussionsstand und Folgefragen

Vortragende

Dr. Petra Leupold, LL.M. (UCLA): Stabsstelle Recht, Bereich Recht im VKI, Lektorin für Verbraucherrecht an mehreren Universitäten, Chefredakteurin der Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR, Manz).

Dr. Oliver Peschel ist Rechtsanwalt in Wien und hat in Zusammenhang mit unwirksamen Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen ein „Sammelverfahren“ gestartet unter www.mietzinsklage.at

Mag. Walter Rosifka ist Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Makler-, Miet-, Wohnungsgemeinnützigkeits-, Wohnungseigentums- und Wohnbauförderungsrecht.

Termin: Donnerstag, 16. November 2023, 13.30 – 16.30 Uhr, Online-Webinar

Anmeldung: Per E-Mail an verbraucherrecht@vki.at 

Zielgruppe: Der Workshop richtet sich an rechtsberatende Personen aus dem Sozialbereich, Konsumentenberater:innen, Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwaltsanwärter:innen und Rechtsanwält:innen.

Kosten: EUR 399 I ermäßigter Preis EUR 325 für Mitarbeiter:innen der Arbeiterkammern und des Sozialministeriums 

Die Veranstaltung findet online statt. Den Teilnahmelink erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail zugeschickt.

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Anlässlich einer Verbraucher:innenbeschwerde hat der VKI die AGB dieses Kletterparks geprüft und die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark, im Auftrag des Sozialministeriums, wegen zwei unzulässigen Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen für den Kletterpark abgemahnt. Betroffen sind eine Haftungsfreizeichnungsklausel und eine Klausel, welche die Verwendung von aufgenommenen Fotos und Videos während der Aktivitäten im Kletterpark ohne weitere Zustimmung und auch für Werbezwecke erlaubt hätte.

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