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VKI - VERBUND: Einigung im Streit um Preiserhöhung 2022. Betroffene erhalten Geld zurück
Die VERBUND AG (VERBUND) hat am 01.05.2022 eine Preisanpassung auf Grundlage einer, aus Sicht des VKI, unzulässigen Preisanpassungsklausel durchgeführt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigt die Rechtsansicht des VKI. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit ENSTROGA
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die ENSTROGA GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 12 Klauseln, darunter Regelungen zur Kündigung des Vertrages, Steuern und Gebühren, sowie Zahlungsverzug und Gerichtsstand beanstandet wurden. ENSTROGA ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.
VKI - Wien-Energie: Einigung auf Energiekosten-Ausgleichzahlung
Die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (WEV) hatte ihre Kund:innen im September 2022 auf den Tarif "OPTIMA Entspannt" umgestellt, sofern diese nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dieses Vorgehen war aus Sicht des VKI unzulässig.
LG Wiener Neustadt: Zwei Preisänderungsklauseln in EVN-AGB unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG wegen zwei unzulässiger Klauseln in deren AGB/Vertragsformblättern betreffend eine Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen geklagt. Das Landesgericht Wiener Neustadt gab der Klage vollumfänglich statt und erkannte in seinem Urteil beide Klauseln für rechtswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
VKI erzielt Einigung mit Wien Energie – Aktion „Energiekosten-Ausgleichszahlung“ startet im Frühjahr 2024
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (Wien Energie) darauf geeinigt, dass von der Tarifumstellung „Optima Entspannt“ betroffene Kund:innen ab Frühjahr 2024 eine Entschädigung erhalten.
OGH-Entscheidung zur Problematik der Kündigung während aufrechter Preisgarantie
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung zur Problematik der Kündigung während aufrechter Preisgarantie bei Maxenergy gefällt und sieht die Kündigungen mit Ablauf der Mindestvertragsdauer trotz aufrechter Preisgarantie als zulässig an. Damit sind keine Rückzahlungsansprüche für Konsument:innen durch die Kündigung entstanden.