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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Info: Umtausch - Rücktritt - Wandlung

Ein altes germanisches Rechtsprichwort sagt: "Augen auf, Kauf ist Kauf"; will sagen: Von einem gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht einfach wieder zurücktreten. Man kann also nicht davon ausgehen, dass man eine Kaufsache einfach wieder zurückgeben bzw. umtauschen kann.

Urteil: Rücktrittsrecht bei Internet-Auktionen

Der BGH hat entschieden, dass bei Internet-Auktionen nach der Fernabsatzrichtlinie bei Verbrauchergeschäften ein Rücktrittsrecht zusteht. Diese Entscheidung hat auch für Österreich Vorbildcharakter.

Urteil: BGH hält Bankomat-PIN für sicher

Der BGH hält den PIN-Code bei Maestro-Karten für sicher. Die Behauptung, der Dieb habe den Code errechnen können, hilft dem Kontoinhaber im Fall eines Kartenmissbrauches nicht. Der erste Anschein spricht für die Bank - ein Rückschlag für Verbraucherschützer. Diese organisieren Sammelklagen.

Urteil: Superlook

Von einem Model-Seminar kann man analog § 3 Abs 2 KSchG zurücktreten, wenn man in die Räume der Agentur über Inserate zu Castings gelockt wurde und bei der Terminvereinbarung keine Aufklärung erfolgt ist.

Urteil: Superlook

In einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - hat das OLG Wien bestätigt, dass Inseratwerbung mit Casting-Terminen für Model-Seminare sittenwidrig und verboten ist.

Urteil: Taggeld aus Unfallversicherung auch bei Arbeitslosigkeit

Der VKI hatte im Auftrag des BMSG eine private Unfallversicherung auf Zahlung von Taggeld nach einem Unfall geklagt. Die Versicherung hatte argumentiert, dass ein Anspruch auf Taggeld nach den AUVB 1994 nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit im Beruf zu leisten wäre, bei Arbeitslosigkeit bestünde hingegen kein Anspruch auf Taggeld.

Urteil: Verfall von Guthaben bei Wertkarten-Handys rechtswidrig

Der OGH geht bei einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - davon aus, dass eine Klausel, wonach ein geladenes Guthaben für ein Wertkartenmobiltelefon nach einer bestimmten Zeit verfällt, falls nicht erneut ein Guthaben geladen wird, gemäß § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend und rechtswidrig ist.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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