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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: "19,90 EUR - ein Leben lang"

Verspricht ein Telefonanbieter einen Preis "ein Leben lang" zu gewähren, kann er nicht nachträglich eine Servicepauschale von 15 Euro verlangen, auch wenn er, was vorliegend allerdings nicht der Fall war, dafür mehr Leistung anbietet.

Urteil: Unzulässige ergänzende Vertragsauslegung nach Wegfall einer gesetzwidrigen Klausel als Verstoß gegen § 28a KSchG

Der VKI hat die Wiener Privatbank in einem Verbandsverfahren - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auf Unterlassung geklagt. Dabei geht es um ein Berufen der Bank auf missbräuchliche Vertragsklauseln, indem Konsumenten bei Vermögensverwaltungsverträgen Kündigungsentschädigungen verrechnet werden, die weder durch eine vertragliche Vereinbarung noch durch § 1014 ABGB gedeckt sind.

Urteil: OLG Innsbruck: Zinsbindung an Refinanzierungssatz unzulässig

Das OLG Innsbruck beurteilt die Bindung von Kreditzinsen an den Refinanzierungssatz der österreichischen Sparkassen bei Verbraucherkrediten für unzulässig. Die Vorarlberger Sparkassen werden als Folge dieses Urteiles bei der Zinsanpassung auf Ersatzparameter umstellen.

Urteil: Verrechnung von Inkassokosten setzt konkreten Schaden des Gläubigers voraus

In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hält das BG Innere Stadt Wien fest, dass einem säumigen Schuldner nur dann Inkassokosten in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn das Inkassobüro dem Gläubiger diese Kosten tatsächlich in Rechnung stellt und ihm dadurch ein Schaden entstanden ist. Nur fiktive Inkassokosten können vom Schuldner nicht verlangt werden.

Urteil: OLG Linz: 30-jährige Vertragsbindung von Cordial Ferienclub-AG ist rechtswidrig

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperial-Gruppe, deren AGB für Beherbergungsverträge mit Verbrauchern einen Kündigungsausschluss und eine Vertragsdauer von 30 Jahre normieren. Das LG Linz gab dem VKI bereits im August letzten Jahres vollinhaltlich Recht. Das OLG Linz als Berufungsgericht hat nun bestätigt: Eine 30-jährige Bindung des Verbrauchers ist unzulässig.

Urteil: HG Wien: 8 von 9 Klauseln in den AGB von Zalando gesetzwidrig

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen das Versandhandelsunternehmen Zalando wegen 9 AGB-Klauseln in ihren Verträgen. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und bestätigt: 8 von 9 Klauseln sind gesetzwidrig und damit unwirksam.

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Sozialministerium

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