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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Folgen des Rücktritts im Fernabsatz - Benützungsentgelt

Wird eine Ware nach einem Vertragsabschluss im Fernabsatz über die Überprüfung des Gegenstandes hinaus benützt, kann der Unternehmer bei Rücktritt des Verbrauchers ein Benützungsentgelt verlangen. Insofern besteht kein Widerspruch zwischen der Fernabsatz-RL und § 5g KSchG. Der VKI erhebt Revision.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln in AUA Beförderungsbedingungen

Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage gegen die AUA auch in zweiter Instanz beim OLG Wien. Die Gerichte haben alle 19 eingeklagten Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der AUA als rechtswidrig eingestuft.

Urteil: EuGH zu ausländischen Gewinnzusagen

Irreführende Gewinnzusagen ausländischer Unternehmen, bei denen keine Warenbestellung erforderlich ist, sind als vertragliche Ansprüche nach Art 5 Nr. 1 EuGVÜ zu beurteilen. Die Einklagung von derartigen Gewinnzusagen in Österreich auf Basis des § 5j KSchG sollte nach der nunmehr geltenden EuGVVO möglich sein.

Urteil: Bank haftet für Raubüberfall auf Kunden

Weil die Bank in ihrer Filiale nicht für ausreichend Sichtschutz für Bargeldtransaktionen bot, wurde ihr ein Mitverschulden bei einem Raubüberfall angelastet, welcher kurz nach Verlassen der Bank stattgefunden hat. Die Täter hatten offenbar in der Bankfiliale beobachtet, wie das spätere Opfer einen höheren Geldbetrag abgehoben hatte.

Urteil: Haftung von Raiffeisenverband Salzburg bei Hausanteilscheinen

Neben den zahlreichen anhängigen Schadenersatzklagen gegen die Salzburger Sparkasse (siehe VRInfo 12/2004) hinsichtlich jener Schäden, die der "WEB-Skandal" hervorbrachte, wird von manchen Geschädigten auch der Raiffeisenverband Salzburg - erfolgreich - zur Haftung herangezogen, weil dieser bei Aufnahme von Krediten zum Erwerb der sogenannten Hausanteilscheine die Kreditnehmer nicht über die finanzielle Situation der Hausanteilscheinsgesellschaften aufklärte habe.

Info: Neue Verfahrensrichtlinien für die Streitschlichtung der RTR

Mit 1.1.2005 trat eine Änderung der Verfahrensrichtlinien des Streitschlichtungsverfahrens nach § 122 Abs 1 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) in Kraft. Die wesentlichen Punkte dieses Verfahrens sollen im folgenden kurz dargestellt werden. Weitere Informationen finden sich hierzu auf der Website der RTR (http://www.rtr.at).

Urteil: OGH zu Aufrundungsklausel

Das Unterlassungsgebot in Verfahren nach § 28 KSchG muss sich auf Vertragsformblätter und Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen. Einfache Aufrundungsbestimmungen in Fremdwährungskrediten verstoßen gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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