Urteil: VKI-Sieg bei Lehman-Garantie-Produkt
Die Werbung der Generali Versicherung für "Premium Edition 168" war irreführend; die Versicherung haftet für die Garantiezusagen.
Die Werbung der Generali Versicherung für "Premium Edition 168" war irreführend; die Versicherung haftet für die Garantiezusagen.
HG Wien gibt Verbandsklage des VKI statt. Zins- und Kündigungsklauseln in Bankschuldverschreibung sind gesetzwidrig.
Klauseln angeblich nicht gesetzwidrig. VKI geht in Berufung. Sammelklage wird wie geplant Ende Juni 09 eingebracht und behandelt ganz andere Fragen.
Ein neues Sachbuch - gerade zum richtigen Zeitpunkt.
Der Beklagte darf zur Kennzeichnung seiner Website (eine Informations- und Diskussionsplattform betreffend die Wirksamkeit der Mauertrockenlegungsmethode der Klägerin) den Namensbestandteil "aquapol" verwenden; es werden dadurch keine Markenrechte, Namensrechte oder Persönlichkeitsrechte des Unternehmens verletzt - so der OGH. Das Informationsinteresse sei höher zu bewerten als das Interesse des Namensträgers, nicht im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen genannt zu werden. Der Gebrauch des Firmenschlagwortes "aquapol" als Bestandteil der Domain ist durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt.
Das OLG Wien bringt im Rahmen einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) die "Überlegungsfrist" für den Telekom-Betreiber im Fall einer Änderung seiner AGB und einer nachfolgenden Kündigung des Kunden zu Fall. Der entstehende Schwebezustand ist für den Kunden nicht zumutbar.
Der VKI hat - nach erfolglosen außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen - im Dezember 2008 den AWD in vier Fällen auf Schadenersatz geklagt. Diese vier Verfahren sollen als Musterprozesse dienen. In einem der Verfahren hat der AWD der Immofinanz, der Immoeast und CPB den Streit verkündet und diese sind dem Verfahren beigetreten. Das hat vor allem eine Wirkung: Das Verfahren wird teurer!
Die Verschuldung privater Haushalte nimmt in Österreich leider rapide zu. Die Finanzmarktkrise wird diesen Trend nur verstärken.
Aussagen in Werbeprospekten sind irreführend - Oberster Gerichtshof erlässt einstweilige Verfügung.
Die Aussagen in Verkaufsprospekten für Meinl European Land (MEL)-Zertifikate sind irreführend gewesen. In einer einstweiligen Verfügung des Obersten Gerichtshofes (OGH) sieht sich die Arbeiterkammer (AK) jetzt in ihrer Auffassung bestätigt.
Geschädigte Anleger aus dem "AMIS-Skandal" behaupten Fehler der Bundeswertpapieraufsicht (BWA) bzw der Finanzmarktaufsicht (FMA) und klagen die Republik Österreich auf Amtshaftung. Zwei Instanzen gaben Ihnen Recht; nun hat der OGH die Urteile aufgehoben und die Sache zur weiteren Beweisaufnahme an die erste Instanz verwiesen.
VKI im Auftrag der AK Vorarlberg gegen intransparente Klauseln erfolgreich.
Der VKI (beauftragt vom BMASK) gewinnt Verbandsklage gegen intransparente Klauseln in Spar-AGB der Hypo Tirol.
Rechtsanwalt Dr. Christian Haas hat den VKI auf Unterlassung der Ankündigung von "Sammelklagen" im Zusammenhang mit behaupteten fehlerhaften Anlageberatungen des AWD im Zusammenhang mit Immofinanz und Immoeast geklagt und die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (EV) begehrt. Das Handelsgericht Wien hat den Antrag auf EV abgewiesen und die Zulässigkeit von Sammelklagen bestätigt.
Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - eine Klage auf Reisepreisminderung wegen einer starken Verschmutzung des Meeres aufgrund eines Tankerunglücks gegen einen Reiseveranstalter eingebracht und in erster Instanz Recht bekommen.
Im Auftrag des BMASK übernahm der VKI die Ausfallhaftung in einem Rechtsstreit gegen einen Sachversicherer. Es ging um die Frage des Versicherungsschutzes infolge Diebstahls eines Laptops in einem frei zugänglichen Computerraum der Technischen Universität Wien. Der Versicherer lehnte den Versicherungsschutz mit lebensfremder Begründung ab.
Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen Zinsänderungs- und Kündigungsklausel in erster Instanz erfolgreich. Je komplexer das Finanzprodukt, desto gewissenhafter muss die Aufklärung sein.
Aufgrund zahlreicher Konsumentenbeschwerden ging der VKI mit Verbandklage gegen die AGB der Bank Austria zum Callable Snowball Floater vor.
Ein Gutachten im Auftrag des deutschen Verbraucherministeriums sieht im System der Vermittlung auf Provisionsbasis den Grund für viele Beratungsfehler.
Im Interesse einer anleger- und objektgerechten Beratung müssen Anleger in die Lage versetzt werden, das Umsatzinteresse des Beraters einschätzen zu können. Sonst droht Schadenersatz.
Verbandsklagen mit BGH-Argumentation scheitern vor österreichischen Gerichten.
Wenn der Mobilfunkanbieter einen Tarif als unlimitiert und unbegrenzt bewirbt, aber tatsächlich die Gesprächszeit limitiert, wie z.B. hier mit 1000 Gesprächsminuten, dann ist die Werbung zur Irreführung geeignet. Würde er in der Werbung ausreichend deutlich auf die Einschränkung hinweisen, dann wäre keine Irreführungseignung gegeben.
Der VKI ist - im Auftrag des BMASK - gegen die führenden Kfz-Leasinggesellschaften wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln mit Verbandsklage vorgegangen. Nunmehr liegen von allen Oberlandesgerichten Berufungsentscheidungen dazu vor.
Landesgericht Klagenfurt gibt VKI Recht: Ausschluss des Rechtes zur außerordentlichen Kündigung in Genuss-Scheinbedingungen ist gesetzwidrig.
In einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMASK - gegen die Genossenschaft "Niederösterreichisches Friedenswerk" bestätigt das OLG Wien als Berufungsgericht: Die "Ausmalklausel" in dem von der Genossenschaft verwendeten Mustermietvertrag ist unzulässig.
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMASK - hat der EuGH festgestellt: Ein Luftfahrtunternehmen darf es in aller Regel nicht ablehnen, Fluggästen nach der Annullierung eines Fluges wegen technischer Probleme des Flugzeuges eine Ausgleichszahlung zu leisten.
Die deutsche Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft FORIS AG übernimmt das Kostenrisiko der Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Finanzberater AWD.
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