VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: Produkthaftung - OGH zum Scheinhersteller und zur Instruktionspflicht
Wegen eines fehlenden Warnhinweises auf dem Unterziehanzug wurde ein Hobbytaucher schwer verletzt. Eine deutsche Firma haftet als Scheinhersteller.

Urteil: Unfaire Geschäftsbedingungen von Banken
Handelsgericht Wien beurteilt erneut dreizehn von neunzehn Klauseln als gesetzwidrig

Terroranschlag in New York
Im Lichte der Terroranschläge am 11.9.2001 wollen viele Reisende Flugreisen stornieren. Wann ist ein kostenloser Rücktritt möglich, wann muss man Stornogebühren bezahlen?

Urteil: Konsument gewinnt Prozess gegen Flaga
Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Aufkündigung langjähriger Bezugsverträge erfolgreich beendet.

Urteil: Rücktritt vom Immobilienverkauf
Die Beweislast für die Anbahnung eines Geschäftes nach § 3 Abs 3 KSchG trifft den Unternehmer

Urteil: Bank haftet für Auslandsüberweisung
Der OGH geht davon aus, dass die Bank bei Auslandsüberweisungen für Drittbanken nicht wie für Erfüllungsgehilfen, sondern nur für Auswahlverschulden haftet.

Urteil: Gattin soll für Mann haften: Bank blitzt mit Klage ab - "sittenwidrig"
Mit Unterstützung des VKI wurde die Klage einer Bank gegen die mithaftende Ehegattin erfolgreich abgewehrt.

Urteil: Kind ertrunken: Schwimmbadbetreiber haftet
Haftung auch bei leichter Fahrlässigkeit

Urteil: Finger am Tieflader verletzt: OGH zur Instruktionspflicht und zur Produkthaftung
OGH verneinte Instruktionsfehler

Urteil: Tor stürzte auf Mechaniker: OGH zur Produktbeobachtungspflicht
Der Produzent muss die Weiterentwicklung in Wissenschaft und Technik verfolgen und entsprechende Hinweise geben. Diese Produktbeobachtungspflicht trifft ausnahmsweise auch einen Händler, wenn er vom Hersteller mit der Beratung und Aufklärung der Abnehmer betraut ist.

Urteil: Geld aus Gepäck gestohlen: Fluglinie haftet
Fluglinien haften für Bargeld, das aus abgegebenem Handgepäck gestohlen wird.

Urteil: Rote Füße im Sandbeton: OGH-Urteil zu Instruktionspflicht und Produkthaftung
Eine Transportbetonfirma lieferte an einen Konsumenten Sandbeton. Das ist Beton, der keine Zusätze enthält, was das Produkt besonders gefährlich oder aggressiv macht. Bei der Bestellung war klar, dass der Konsument bereits mit Beton gearbeitet hatte und mit den Gefahren vertraut war.