Urteil: Gesetzwidrige Klauseln in Heimverträgen
Das HG Wien gibt einer Klage des VKI gegen 18 Heimvertragsklauseln großteils statt.
Das HG Wien gibt einer Klage des VKI gegen 18 Heimvertragsklauseln großteils statt.
In einem vom BMSK beauftragten VKI- Verfahren vor dem Welser Landesgericht wurde die Stadt Wels als Betreiberin von Alten- und Pflegeheimen nun verpflichtet, gewisse Klauseln in Heimverträgen ab jetzt nicht mehr zu verwenden bzw. sich gegenüber den Bewohnern nicht auf diese Klauseln zu berufen.
In einem vom BMSK beauftragten VKI- Verfahren vor dem Landesgericht Ried im Innkreis wurde der Sozialhilfeverband Schärding als Betreiber von Alten- und Pflegeheimen nun verpflichtet, gewisse Klauseln in Heimverträgen ab jetzt nicht mehr zu verwenden bzw. sich gegenüber den Bewohnern nicht auf diese Klauseln zu berufen.
In einem vom BMSK beauftragten VKI- Verfahren vor dem Welser Landesgericht wurde die Stadt Wels als Betreiberin von Alten- und Pflegeheimen nun verpflichtet, gewisse Klauseln in Heimverträgen ab jetzt nicht mehr zu verwenden bzw. sich gegenüber den Bewohnern nicht auf diese Klauseln zu berufen.
In einem vom BMSK beauftragten VKI- Verfahren vor dem Landesgericht Ried im Innkreis wurde der Sozialhilfeverband Schärding als Betreiber von Alten- und Pflegeheimen nun verpflichtet, gewisse Klauseln in Heimverträgen ab jetzt nicht mehr zu verwenden bzw. sich gegenüber den Bewohnern nicht auf diese Klauseln zu berufen.
Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) bezeichnete bei einer Pressekonferenz am Donnerstag das Ergebnis als "erschütternd", will aber in den "wenigsten Fällen an böse Absichten" glauben.
Nationales Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegehäuser wird eingeführt.
Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz SWRÄG 2006 (BGBl. I Nr. 92/2006) wurde am 23. 6. 2006 kundgemacht und trat am 1. Juli 2007 in Kraft.
Es bringt wesentliche Änderungen vor allem des 4. - und ein neues 5. - Hauptstück des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetzes, des Ehegesetzes, Außerstreitgesetzes, der Notariatsordnung und auch des Konsumentenschutzgesetzes (betreffend Heimverträge) mit sich.
Erstmals äußerte sich der OGH nun in einer aktuellen Entscheidung zum Thema Haushaltsbeiträge. Dabei handelt es sich um die Beiträge, die Heimbewohner an die Heimträger zahlen, um Zusatzleistungen abzugelten. Grundleistungen werden über die Sozialhilfe finanziert. Das Verfahren wurde für den Beklagten im Auftrag des Vereins VertretungsNetz geführt.
Nicht einschränkende Schutzmaßnahmen, sondern der freie Wille und die Würde der Bewohner zähle mehr in Pflegeheimen. Den Träger eines Pflegeheims trifft - begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind- eine Obhutspflicht zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihm anvertrauten Heimbewohner, deren Würde und Selbständigkeit zu wahren ist.
Am 1.7.2005 trat das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG, BGBl I Nr 11/2004) in Kraft.
Das OLG Wien hält die Bestimmungen der Gastwirtehaftung für Heime anwendbar und bestätigt die Unzulässigkeit von 10 weiteren Klauseln in dem Heimverträgen des Kuratorium Fortuna.
Durch das neue Heimvertragsgesetz wird das Konsumentenschutzgesetz erweitert um neue Bestimmungen zum Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Die Neuregelungen treten mit 1. Juli 2004 in Kraft.
Das HG Wien erachtet 10 Klauseln in den Heimverträgen des Kuratoriums Fortuna als unzulässig.
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