VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: Rücktritt ohne Nachfrist-Weitreichendes Grundsatzurteil
Unternehmer muß Verbraucher über Notwendigkeit der Nachfrist belehren, sonst ist Rücktritt wegen Verzug auch ohne Nachfristsetzung wirksam.

Urteil: Rücktritt von Vorauszahlungskauf
Auf den Rücktritt gemäß § 27 KSchG sind die Bestimmungen des § 3 Abs 4 KSchG nicht anzuwenden; ein konkludenter Rücktritt ist möglich.

Urteil: Und wieder Figurella
Die Bedingung "noch den Vater um Zustimmung fragen zu müssen" läßt Vertrag in Schwebe.

Kommentar: Zahlung mit Bankomatkarte aber ohne Code
Europay kritisiert diese Alternative.

Urteil: Gewinnspiel - Keine Auslobung für Schenkung
Irreführende Gewinnspiele berechtigen zur Vertragsauflösung und Rückforderung des Einsatzes, allenfalls zum Schadenersatz (z.B. für Anwaltskosten), nicht aber zur Auszahlung des Gewinnes.

Urteil: Info: EuGH zu Karthago Reisen
Am 14.5.1998 hat der EuGH sein Urteil verkündet: Doppelzahlungen sind von Pauschalreiserichtlinie erfaßt - Versicherung muß zahlen.

Urteil: Krankenversicherung - Haftung bei Deckungszusage für Abtreibung
Der Versicherer muß sich die Deckungszusage seines Angestellten zurechnen lassen.

Kommentar: Gemeinnützige Bauvereinigung
Ein heißes Eisen: Dürfen die gemeinnützigen Genossenschaften die Skonti im Zuge der Bauerrichtung kassieren oder müssen diese weiterverrechnet werden? Bericht über zwei Verfahren des VKI und grundsätzliche Überlegungen für die Beratung.

Urteil: Kfz Haftpflichtversicherung - Kündigung per FAX reicht aus
Die Übersendung der Kündigung via Telefax (vor-aus) reicht für die fristgerechte Kündigung aus.

Urteil: Kein Zurückbehaltungsrecht an Baukostenzuschuß bei Mängeln?
Soweit Baukostenzuschüsse bei Berechnung der Miete betragsmindernd zu berücksichtigen sind, besteht kein Zurückbehaltungsrecht für den Mieter wegen Mängel an der Wohnung bei Übergabe.

Urteil: Einstweilige Verfügung gegen EVD rechtskräftig
OGH bestätigt, Rechtsmittel ausgeschöpft.

Urteil: Immobilienmakler - Rücktritt gem. § 30a KSchG
OLG bestätigt erstinstanzliches Urteil vollinhaltlich.