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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Irreführende Werbung für "Maßanzüge"

Das HG Wien untersagt aufgrund einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSG) der Firma Prince of Wales die irreführende Werbung für "überwiegend industriell oder maschinell angefertigte Anzüge nach Kundenmaß".

Urteil: Argentinien Staatsanleihen

VKI gewinnt in erster Instanz Musterprozess (im Auftrag des BMSG) rund um fehlerhafte Anlageberatung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil: LG ZRS Graz spricht Kreditzinsen Rückforderung zu

Die AK Steiermark berichtet über einen Erfolg in einem Musterprozess im "Zinsenstreit": Die Kreditnehmer (KN) klagten die Volksbank Graz-Bruck auf Zahlung von rund 19.000 Euro und haben in erster Instanz den größten Teil davon zugesprochen bekommen.

Urteil: Irreführende Werbung für Model-Seminare

Das HG Wien untersagt aufgrund einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSG) der Agentur SuperLook das Anlocken von Kunden durch Zeitungsinserate, in denen eine lukrative Verdienstmöglichkeit als Model angeboten wird, um tatsächlich Interessenten zur Buchung von Modelseminaren zum Preis von 590 Euro zu überrumpeln.

Urteil: "Zinsenstreit"

Das LG Eisenstadt folgt - in einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSG) dem OGH bei seinen Argumenten zur kurzen Verjährungsfrist nicht und geht von dreißigjähriger Verjährungsfrist für Rückerstattung überhöhter Kreditzinsen aus. Es ist zu hoffen, dass der OGH bald in einem "verstärkten Senat" Klarheit schafft.

Urteil: Verbandsklage gegen "ONE"

VKI gewinnt Verbandsklage gegen ONE GmbH in 2. Instanz. OLG Wien stellt klar, dass die Wiederholungsgefahr allein durch Änderung der AGB nicht beseitigt wird.

Urteil: Haftung des Anlageberaters

Noch bevor ein Schaden aus einer fehlerhaften Anlageempfehlung überhaupt eingetreten ist, kann der Anleger - so der OGH - auf Feststellung der künftigen Schadenshaftung klagen; Voraussetzung ist, dass die fehlerhafte Beratung vom Anlagenberater bestritten wird.

Urteil: UWG wirkt auch gegen Gehilfen

Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch richtet sich nicht nur gegen den unmittelbaren Täter, sondern auch gegen Mittäter, Anstifter und Gehilfen des eigentlichen Störers.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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