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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln bei AUA

Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage gegen die AUA in erster Instanz - 18 Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen wurden als rechtswidrig beurteilt.

Urteil: Keine Delfin-Theraphie ohne Delfine

Wenn bei einer Delphintheraphie die - freilebenden - Delfine ausbleiben, dann muss der Veranstalter darüber in seiner Werbung aufklären. Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage in erster Instanz.

Urteil: Zinsenstreit II

Abermals spricht sich das OLG Wien (siehe bereits VRInfo 6/2004) in einem ausführlich begründeten Urteil in einem Musterprozess des VKI ( im Auftrag des BMSG) gegen die Rechtsansicht des OGH hinsichtlich der kurzen Verjährung des Rückforderungsanspruchs zuviel bezahlter Zinsen in Kreditverhältnissen (VRInfo 9/2003) aus und bestätigt sowohl Bereicherungs- als auch Schadenersatzanspruch des Kreditnehmers

Urteil: Aus für "unendliche Vertragsbindung" bei Fernwärme-Verträgen

Wie in VR-Info 4/2003 und 8/2003 berichtet, hat der VKI - im Auftrag des BMSG - drei Vertragsklauseln, die die Fernwärme Wien ihren Verträgen mit Verbrauchern für den Bezug von Raumheizung und Warmwasser zugrunde legt, mittels Verbandsklage angefochten. Bei allen Klauseln ging es um Knebelung infolge überlanger Vertragsbindungen, die in allen drei Instanzen für rechtswidrig befunden wurde.

Info: Neues bei Mehrwertdiensten und Dialern

Auf Grund des Telekommunikationsgesetzes 2003 hat die Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR-GmbH) nunmehr Regeln betreffend Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste statuiert. Am 12.5.2004 ist die Kommunikations-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-Verordnung) in Kraft getreten.

Urteil: Falsche Anlageberatung durch Bank

Argentinien Anleihen - Bank wurde in erster Instanz zum Schadenersatz von € 133.451 wegen falscher Anlageempfehlung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Info: Das neue Heimvertragsrecht

Durch das neue Heimvertragsgesetz wird das Konsumentenschutzgesetz erweitert um neue Bestimmungen zum Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Die Neuregelungen treten mit 1. Juli 2004 in Kraft.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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