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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Verbandsklage gegen "ONE"

VKI gewinnt Verbandsklage gegen ONE GmbH in 2. Instanz. OLG Wien stellt klar, dass die Wiederholungsgefahr allein durch Änderung der AGB nicht beseitigt wird.

Urteil: Haftung des Anlageberaters

Noch bevor ein Schaden aus einer fehlerhaften Anlageempfehlung überhaupt eingetreten ist, kann der Anleger - so der OGH - auf Feststellung der künftigen Schadenshaftung klagen; Voraussetzung ist, dass die fehlerhafte Beratung vom Anlagenberater bestritten wird.

Urteil: UWG wirkt auch gegen Gehilfen

Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch richtet sich nicht nur gegen den unmittelbaren Täter, sondern auch gegen Mittäter, Anstifter und Gehilfen des eigentlichen Störers.

Urteil: Vertragsübernahme - KSchG

Wird ein Vertrag zwischen Unternehmern abgeschlossen, der Vertrag aber auf einer Seite von einem Verbraucher übernommen, dann gelten ab der Vertragsübernahme die Regeln des Konsumentenschutzgesetzes.

Urteil: Zinsrückforderungen bei gefördertem Wohnbaudarlehen

Der VKI hat sich - im Auftrag des BMSGK - in einem Musterprozess der Verrechnung überhöhter Zinsen bei einem Wohnbaudarlehen angenommen. Das Gericht bestätigt die willkürliche Verrechnung der Bank, stellt sich gegen die Judikatur des OGH zur Verjährung (3 Jahre für Zinsen-Rückforderungen) und sieht als Anspruchsgrundlage auch Schadenersatz als gegeben an.

Urteil: Informationspflichten der Bank gegenüber Mitschuldnern und Bürgen

Der OGH hält in einem Musterprozess des VKI fest: Nach ständiger Rechtsprechung besteht die Informationspflicht auch dann, wenn der Interzedent über die finanzielle Situation des Hauptschuldners Bescheid weiß. Die Bank kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Aufklärung durch den Hauptschuldner erfolgt ist, da dieser nicht Verhandlungsbeauftragter des Kreditgebers ist.

Urteile im Zinsenstreit

Im Sommer 2003 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) überraschend entschieden, dass die Verjährungsfrist für die Rückforderung zuviel verrechneter Zinsen statt 30 Jahre nur 3 Jahre betrage OGH Urteil . Seither argumentieren viele Banken damit, dass sie - wenn überhaupt - nur in den letzten drei Jahren zuviel bezahlte Zinsen zu refundieren.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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