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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Republik haftet gegenüber Sparern wegen mangelnder Bankenaufsicht

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung des OGH bejaht dieser eine Amtshaftung der Republik Österreich im Fall der durch betrügerisches Handelns in die Pleite geschlitterten Bank für Handel und Industrie (BHI). Wesentliche Frage des Verfahrens war, ob ein Bankprüfer, welcher eigentlich privatrechtlich von der Bank beauftragt wird, als Organ iSd § 1 Abs 2 Amtshaftungsgesetz (AHG) zu qualifizieren ist. Das wurde bejaht.

Info: Was tun bei Reisemängeln?

Die Sommerreisezeit steht bevor. Was sollte man als Verbraucher beachten, wenn die "schönste Zeit des Jahres" zum "Horrortrip" wird?

Urteil: Gewinnzusage von 20.000 Euro

Aufgrund einer irreführenden Gewinnzusage (§ 5j KSchG) den vermeintlich gewonnen Gewinn einer Pensionistin von 20.000 € zu leisten.

Urteil: Gewinnzusage von 12.500 Euro ist auszuzahlen

Diesmal ging es um eine angebliche Gewinnzusage (§ 5j KSchG), wo der Gewinn u.a. beim Sekretär von "Friedrich Müller" telefonisch angefordert werden konnte. Freundlicher Weise legte "Friedrich Müller" gleich die "direkte Durchwahl" des bereits informierten Sekretärs bei: Eine Mehrwertnummer, welche Kosten in Höhe von maximal € 3,64/Min.(!) verursacht.

Info: Änderung von Bankomatbedingungen

Eine Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSGK - hatte Erfolg. Ohne weiter bei Gericht herumzustreiten ändern die Banken derzeit die Bankomatbedingungen zu Gunsten ihrer Kunden.

Info: SARS und Reiserücktritt

Reiseveranstalter wollen kostenlose Rücktritte nur bei formellen "Reisewarnungen" des Außenministeriums akzeptieren. Das ist nicht Stand der Judikatur. Der VKI strebt - im Auftrag des BMSGK - Musterprozesse an.

Urteil: OGH bestätigt Judikatur zu § 5j KSchG

Nachdem beide Vorinstanzen das Klagebegehren eines rechtsschutzversicherten Verbrauchers von € 25.000,- abgewiesen hatten und die Berufungsinstanz sogar die ordentliche Revision untersagte, nahm sich der OGH im Rahmen der außerordentlichen Revision der Sache an. Das Berufungsgericht habe die Grundsätze der höchstgerichtlichen Judikatur - welche im Übrigen einer gewissen Erweiterung bedürften - unrichtig angewandt, so der OGH.

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Sozialministerium

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