VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge
Zahlung an insolventes Reisebüro sind dem Veranstalter zuzurechnen
Wieder wurde klargestellt, daß Zahlungen an das Reisebüro dem Veranstalter zuzurechnen sind, auch wenn diesem die Gelder - wegen Insolvenz des Vermittlers - nicht mehr zufließen.
Urteil: Bankomatkartenmißbrauch - Beweislast bei Bank
Seit 8 Jahren führte der VKI Prozeß; jetzt wurde in erster Instanz (nicht rechtskräftig) gewonnen. Das Urteil legt auf 35 Seiten Bedenken am Bankomatsystem dar und lastet der Bank die Beweislast an.
Urteil: Gebrauchtwagenhändler haftet für alte Reifen
Zur Sorgfaltspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers beim Verkauf seiner Waren.
Urteil: Zur Sittenwidrigkeit von von Bürgschaften unter Geschwistern
Emotionale Zwangslage bei großjährigen Geschwistern weniger eindeutig als bei Ehegatten und Lebensgefährten.
Urteile: Verlängerungsklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Eine Menge unveröffentlichter Urteile im Volltextservice.
Urteil: Musikaufführungen bei Hochzeitsfeier nicht AKM-pflichtig
Der OGH zum Urheberrecht an Musik bei Hochzeitsfeiern in öffentlichen Lokalen.
Urteil: Abmahnverfahren bestätigt
Klauseln eines Reiseveranstalters für gesetzwidrig erklärt.
Urteil: Warnpflicht des Unternehmers bei Überschreitung des Schätzungsanschlages
Kein Entgelt, wenn bei Überschreitung des Schätzungsanschlages nicht gewarnt wird.
Urteil: Schadenersatz bei Möbeltransport
Ein Musterbeispiel war passieren kann, wenn Verbraucher - ohne Anwalt - Prozeß führen.
Info: Verfahrensrichtlinien Telekom
Die Telekom Control GmbH hat nun Richtlinien für das Streitschlichtungsverfahren erlassen und neue Formulare und Merkblätter zur Verfügung gestellt.
Info: Reiseveranstalter - Insolvenzversicherung: Liste im Internet
Das BMwA hat im Internet eine Liste jener Reiseveranstalter frei zugänglich gemacht, die im Veranstalterverzeichnis aufgenommen wurden.
Urteil: Sittenwidrigkeit von Bürgschaften
In drei Fällen hat der OGH nun Revisionen zurückgewiesen und festgestellt, daß die konkrete Anwendung des Kriterien der Sittenwidrigkeit auf den Einzelfall keine erhebliche Rechtsfrage darstelle.
