VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: Transparenz bei Umtausch-Klauseln
Der VKI klagt Landmaschinenhändler

Urteil: Telefonsex ist nicht sittenwidrig
Die erste Entscheidung in Österreich zum Thema Sittenwidrigkeit von Telefonsex in Zusammenhang mit Mobilfunkbetreibern liegt vor.

Urteil: Prantl - Wäscheansparverträge- Rücktritt berechtigt
Auch eine trickreiche Vertragsgestaltung hat der Firma Prantl OHG nichts geholfen. Verbraucher können von solchen Ansparverträgen zurücktreten.

Urteil: Genehmigung einer Mobilfunkantenne
Ein Urteil zum Streit um die möglichen Gefährdungen von Mobilfunkantennen.

Urteil: Tatsachenbestätigungs-Klausel ist gesetzwidrig
In einer Verbandsklage gegen einen Wohnwagen-Verkäufer konnte eine rechtspolitisch interessante Entscheidung erwirkt werden.

Urteil: Reisegepäckversicherung - "Blickkontakt" auf Fahrrad nicht nötig
Wer sein Fahrrad nicht "im Blick" behält hätte keinen Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme. Dieses Argument hielt einem Musterprozess des VKI nicht stand.

Urteil: Rücktritt gem. § 30a KSchG
Ein (berechtigter) Rücktritt vom Vermittlungsauftrag und Anbot beseitigt nicht eine allfällige Beauftragung eines Vertragserrichters. Dieser kann daher Honorarforderungen stellen.

Urteil: Kein Hinweis auf Naheverhältnis - Provisionsverlust
Wenn der Makler nicht auf ein Naheverhältnis zum Abgeber hinweist, verliert er Anspruch auf seine Provision.

Info: Volljährigkeit mit dem 18.Lebensjahr
Die Altersgrenze für die Erreichung der Volljährigkeit wird auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt.

Urteil: Verletzung der Sorgfaltspflichten - Schadenersatz
Der Makler muss als Sachverständiger den Auftraggeber beraten und auch allenfalls Erkundigungen - etwa über die Parifizierung einer Wohnung - einholen. Verletzt er diese Pflichten, wird er schadenersatzpflichtig.

Urteil: VKI-Musterprozess zu Telefonsex-Nummer: Eltern haften nicht für Kinder
Der VKI hat einen Musterprozess gegen die Firma IBC in erster Instanz gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil: Teebaumöl ohne Warnhinweis - fehlerhaftes Produkt
Eine Verbraucherin tupfte Teebaumöl auf Akne und bekam eine ordentliche Allergie. Für Sachverständige keine Überraschung. Für Verbraucher schon, weil davor auf den Produkten nicht gewarnt wird. Der Hersteller haftet daher für diesen Produktfehler.