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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Info: VKI hilft bei Bankomatkartenmissbrauch

Die Gesamtschadenssumme der Beschwerdefälle beim VKI liegt bei rund € 310.000,--. Der durchschnittliche Schaden beträgt etwa € 3.500,--. Die Interventionen des VKI bei den Banken sind meist erfolgreich.

Urteil: VKI-Sammelklage gegen BAWAG

Das OLG Wien bestätigt die Rechtsansicht des VKI in einer Sammelklage im Streit um zuviel verrechnete Kreditzinsen (unpräzise Zinsanpassungsklauseln) gegen die BAWAG und lässt eine ordentliche Revision an den OGH zu.

Urteil: AK-Musterprozess gegen BAWAG

Die BAK hat einen Musterprozess zum Thema Zinsanpassungsklauseln in erster Instanz gegen die BAWAG gewonnen. Das Urteil des BGHS Wien folgt in allen wesentlichen Punkten der Argumentation der BAK. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, von einer Berufung der BAWAG ist auszugehen.

Urteil: AK-Sammelklage gegen BAWAG

Das HG Wien stellt in einer Sammelklage der AK OÖ gegen die BAWAG fest, eine Klagshäufung im Sinne des § 227 ZPO ist zulässig.

Urteil: Info: BGH zur Zuständigkeit bei grenzüber-schreitenden Gewinnzusagen

Der BGH nimmt den klaren Standpunkt ein, dass für die auf eine Gewinnzusage gestützte Klage das Wohnsitzgericht des Verbrauchers international zuständig ist - unabhängig davon, ob ein Vertragverhältnis (iSv Art 13 f EuGVÜ) anzunehmen ist oder nicht. Ein Vorabentscheidungsverfahren lehnte der BGH wegen der "offenkundigen" Rechtslage ab.

Urteil: Schluss mit "Aufrundungsspirale"

Der VKI hat - im Auftrag des BMJ - mit Verbandsklage die "Aufrundungsspirale" in den Zinsgleitklauseln der Privatkreditverträge der BACA bekämpft und beim OGH Recht bekommen. Die Bank muss nun - bei laufenden Verbraucherkrediten (aufgenommen nach dem 1.3.1997) - den aushaftenden Saldo und den anzuwendenden Zinssatz von sich aus korrigieren. Zwei weitere Klauseln in den Bedingungen für Privatkredite wurden ebenfalls für gesetzwidrig erklärt.

Urteil: Etappensieg gegen BAWAG

Die AK Steiermark hat in einem Musterprozess gegen die BAWAG um die alte Zinsanpassungsklausel (vor 1.3.97) beim OLG Graz in allen wesentlichen Rechtsfragen Recht bekommen. Die Klausel ist teilnichtig, man kann anhand neuer Zinsgleitklauseln Kontrollrechnen und die Forderungen verjähren in 30 Jahren.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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