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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Gerichtsstand der Zweigniederlassung

Art 7 Nr 5 EuGVVO ist dahin auszulegen, dass ein Gericht eines Mitgliedstaats für die Entscheidung über einen Rechtsstreit über eine gegen eine Fluggesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat gerichtete Klage auf Ausgleichszahlung nicht deshalb zuständig ist, weil diese Gesellschaft in seinem Gerichtsbezirk über eine Zweigniederlassung verfügt, ohne dass diese an dem Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem betreffenden Fluggast beteiligt ist.

Urteil: Mitversicherung von Kindern in Privathaftpflichtversicherung

Mitversicherung von volljährigen Kindern ist nach den gegenständlichen Versicherungsbedingungen unter drei Bedingungen vorgesehen, die alle drei vorliegen müssen: Das Kind darf nicht älter als 25 Jahre alt sein, es darf keinen eigenen Haushalt führen, und es darf über kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen. Verdient das Kind 860 EUR p.M. als Lehrlingsentschädigung, verfügt es bereits über eigenes regelmäßiges Einkommen.

Urteil: Folgen einer missbräuchlichen Klausel

Das LG Eisenstadt bestätigt als zweitinstanzliches Gericht die Ansicht des VKI, dass bei Wegfall einer missbräuchlichen Klausel, der Unternehmer nicht den Anspruch auf eine andere Rechtsgrundlage stützen kann. Vielmehr soll nach der Rechtsprechung des EuGH die Klausel schlicht unangewendet bleiben. Diese Konsequenz soll eine Abschreckungswirkung haben, dass Unternehmer nicht missbräuchliche Klauseln verwenden.

Urteil: 3 Jahre Gültigkeitsdauer bei Interspar-Gutscheinen zu kurz

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Interspar GmbH. Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinverfall nach 3 Jahren. Aus Sicht des VKI benachteiligt diese Verkürzung die Kundinnen und Kunden gröblich. Auch in zweiter Instanz wurde dem VKI Recht gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil: OLG Wien: 24 Klauseln von Sky unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) erklärte 24 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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