Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA
Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.
Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums zwei Gerichtsverfahren gegen die Whaleco Technology Limited (Temu) am Handelsgericht Wien. Ein Urteil liegt derzeit noch nicht vor.
Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.
VKI startet Sammelaktion für betroffene DAZN-Kund:innen. Jetzt kostenlos anmelden!
Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation Klage gegen die Iglo Austria GmbH ein. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war, ohne dass dies für Verbraucher:innen klar erkennbar war.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums den "muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" aufgrund eines Risikoausschlusses, der transgender und intersexuellen Personen die Möglichkeit nimmt eine medizinisch notwendige Geschlechtsumwandlung mit Kostendeckung des Versicherers durchzuführen, wodurch diese Personengruppe diskriminiert wird. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI.
Der am 7.7.2025 in Begutachtung geschickte Ministerialentwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz bezweckt, die Rechte und den Schutz der Endkund:innen im Bereich der Energieversorgung zu stärken und die Transparenz für Verbraucher:innen zu erhöhen. Der VKI sieht Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen zum Preisänderungsrecht.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Cyberjump Austria GmbH (Cyberjump) wegen 11 Klauseln in der von ihr verwendeten „Individuellen Haftungserklärung“ abgemahnt.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Wiener Städtische wegen einer Klausel in der Polizze für eine Rentenversicherung sowie einer Klausel aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Beide Klauseln wurden von den Vorinstanzen für unzulässig erklärt. Die Wiener Städtische legte nur zur zweiten Klausel Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts beim OGH ein, die der OGH für berechtigt erachtete.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria wegen Klauseln zu unterschiedlichen Haben- und Sollzinssätzen geklagt. Sie wurden als zulässig beurteilt.
Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der Verein für Konsumenteninformation die NV Business Consulting GmbH (Philipp Lang) wegen eines vermeintlichen Gratisbuchs.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter A1 wegen unzulässiger Lockangebote.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DAZN Limited (DAZN), mit Sitz in London, wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt. DAZN ist ein führender Anbieter von Onlinediensten zur Übertragung von Sportveranstaltungen.
Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC vorgegangen.
Die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) hat im September 2022 eine Preiserhöhung für Strom und Gas vorgenommen, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als unrechtmäßig eingestuft hat. Nach einer außergerichtlichen Einigung erhalten betroffene Kund:innen jetzt eine Rückerstattung – entweder als Gutschrift im EVN-Bonusprogramm oder als Auszahlung per Banküberweisung.
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2023 der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice „Ö-Ticket“ betreibt, geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln in den Vertragsbedingungen von Ö-Ticket, darunter auch solche, die „Servicegebühren“ für den Kauf von Veranstaltungstickets und deren Rückerstattung regeln.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.
Im Zuge der Abschaltung des 3G-Netzes erweckte T-Mobile in Schreiben an Kund:innen den Eindruck, dass der Kauf eines neuen Smartphones erforderlich sei, um das Netz weiterhin nutzen zu können.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die AUA aufgrund eines annullierten Fluges auf Ausgleichszahlung nach der EU-FluggastVO und Ersatz der Kosten eines Repatriierungsflugs geklagt.
Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der VKI die Hutchison Drei Austria GmbH (Drei) wegen irreführender Preiswerbung.
Der VKI hatte – im Auftrag des Sozialministeriums – Exekution gegen Flix SE (FlixBus) geführt.
Viele Nutzer:innen, die im Internet nach Vorlagen und Informationen für Kündigungen suchen, stoßen auf Anbieter von Kündigungsservices, mit denen sie in wenigen Klicks ein Kündigungsschreiben generieren können.
Gerichtlicher Unterlassungsvergleich zwischen VKI und PV 22
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ausfallhaftung in einem Musterprozess gegen Ryanair DAC wegen Verrechnung einer Check-In-Gebühr, obwohl dem Konsumenten der Online-Check-In nicht möglich war, übernommen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen der Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“ in Höhe von 20 Euro geklagt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums Opodo (Vacaciones eDreams SL) wegen 31 unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Ryanair DAC. wegen 31 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Kinderbetreuungseinrichtung Kindervilla wegen mehrerer Klauseln in den AGB ihres Betreuungsvertrages geklagt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Unser Ö-Bonus Club GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB ihres Kundenbindungsprogramms (jö Bonus Club) geklagt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Hallo Familie GmbH & Co KG als Betreiberin der Online-Babysitter-Plattform HalloBabysitter (babysitter.at) wegen sieben unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Runtastic GmbH (adidas Running) abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Dating Lions GmbH abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DAZN Limited (DAZN), mit Sitz in London, wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt. DAZN ist ein führender Anbieter von Onlinediensten zur Übertragung von Sportveranstaltungen.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – das Montessori Kinderhaus Aigen wegen zwölf Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt.
Nach Medienberichten soll am 14.11.2024 ein Insolvenzantrag von kika/Leiner eingebracht worden sein. Welche Art des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird, wissen wir derzeit nicht. Im Raum steht ein Konkursverfahren, beantragt wurde offenbar ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) die DAN KÜCHEN DESIGN BADEN GmbH wegen 20 unzulässiger Klauseln in deren AGB geklagt.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) geklagt. Gegenstand waren zwei unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffend eine Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen.
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