Unterlassungserklärung der AUA
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.
Im Zuge der Abschaltung des 3G-Netzes erweckte T-Mobile in Schreiben an Kund:innen den Eindruck, dass der Kauf eines neuen Smartphones erforderlich sei, um das Netz weiterhin nutzen zu können.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die AUA aufgrund eines annullierten Fluges auf Ausgleichszahlung nach der EU-FluggastVO und Ersatz der Kosten eines Repatriierungsflugs geklagt.
Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der VKI die Hutchison Drei Austria GmbH (Drei) wegen irreführender Preiswerbung.
Der VKI hatte – im Auftrag des Sozialministeriums – Exekution gegen Flix SE (FlixBus) geführt.
Viele Nutzer:innen, die im Internet nach Vorlagen und Informationen für Kündigungen suchen, stoßen auf Anbieter von Kündigungsservices, mit denen sie in wenigen Klicks ein Kündigungsschreiben generieren können.
Gerichtlicher Unterlassungsvergleich zwischen VKI und PV 22
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ausfallhaftung in einem Musterprozess gegen Ryanair DAC wegen Verrechnung einer Check-In-Gebühr, obwohl dem Konsumenten der Online-Check-In nicht möglich war, übernommen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen der Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“ in Höhe von 20 Euro geklagt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums Opodo (Vacaciones eDreams SL) wegen 31 unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Ryanair DAC. wegen 31 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Kinderbetreuungseinrichtung Kindervilla wegen mehrerer Klauseln in den AGB ihres Betreuungsvertrages geklagt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Unser Ö-Bonus Club GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB ihres Kundenbindungsprogramms (jö Bonus Club) geklagt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Hallo Familie GmbH & Co KG als Betreiberin der Online-Babysitter-Plattform HalloBabysitter (babysitter.at) wegen sieben unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Runtastic GmbH (adidas Running) abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Dating Lions GmbH abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DAZN Limited (DAZN), mit Sitz in London, wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt. DAZN ist ein führender Anbieter von Onlinediensten zur Übertragung von Sportveranstaltungen.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – das Montessori Kinderhaus Aigen wegen zwölf Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt.
Nach Medienberichten soll am 14.11.2024 ein Insolvenzantrag von kika/Leiner eingebracht worden sein. Welche Art des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird, wissen wir derzeit nicht. Im Raum steht ein Konkursverfahren, beantragt wurde offenbar ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) die DAN KÜCHEN DESIGN BADEN GmbH wegen 20 unzulässiger Klauseln in deren AGB geklagt.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) geklagt. Gegenstand waren zwei unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffend eine Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK für einen Verbraucher einen Musterprozess gegen die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) betreffend eine Erhöhung des Gaspreises durch die EVN geführt.
Mit dem AI Act hat die EU das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz entwickelt. Zweck der Verordnung ist die Etablierung eines einheitlichen Rechtsrahmens, um die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz zu fördern und gleichzeitig den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen zu gewährleisten. Der AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft; die Regeln greifen schrittweise ab dem 2. Februar 2025. Der VKI informiert über die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung.
Der VKI klagte Spar Frozen Yogurt.
Die Teilnehmer:innen der VKI-Sammelklagen zur EA 189 Thematik erhalten insgesamt 23 Millionen Euro
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Brussels Airlines SA/NV wegen 35 unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Beko Austria AG wegen der pauschalen Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kund:innen abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die BE Solution GmbH (BE), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG, wegen zehn unzulässiger Klauseln in einem Wärmekomfortvertrag (mehrKomfortpaket der Energie Burgenland Service GmbH als Rechtsvorgängerin der BE Solution GmbH) abgemahnt.
Die VERBUND AG (VERBUND) hat am 01.05.2022 eine Preisanpassung auf Grundlage einer, aus Sicht des VKI, unzulässigen Preisanpassungsklausel durchgeführt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigt die Rechtsansicht des VKI. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Bergbahnen Mitterbach GmbH wegen vier Klauseln in den von ihr verwendeten Nutzungsbedingungen der Mountaincartstrecke auf der Gemeindealpe abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH wegen fünf Klauseln in den von ihr verwendeten Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen.
Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Robert Bosch AG (Bosch) wegen drei unzulässiger Klauseln in einem Thermenwartungs-Vertragsformblatt des Bosch-Werkskundendienstes abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Unser Ö-Bonus Club GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB ihres Kundenbindungsprogramms (jö Bonus Club) geklagt.
OGH: Das ZaDiG 2018 sowie das E-GeldG 2010 sind auf Kryptowährungen, jedenfalls in der hier festgestellten Ausgestaltung von Bitcoins (BTC), nicht anwendbar.
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