Zeitpunkt für kostenfreien Rücktritt von Pauschalreise
In einem Verfahren, das der VKI für einen Verbraucher gegen den Maturareiseveranstalter DocLX führt, kam am 21.9.2023 der Schlussantrag der EuGH-Generalanwältin.
In einem Verfahren, das der VKI für einen Verbraucher gegen den Maturareiseveranstalter DocLX führt, kam am 21.9.2023 der Schlussantrag der EuGH-Generalanwältin.
Die EuGH-Generalanwältin Medina hat am 21.9.2023 in einem Schlussantrag zu einigen interessanten Fragen im Zusammenhang mit dem kostenfreien Rücktrittsrecht Reisender von Pauschalreisen Stellung genommen.
Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Klage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das LG Leoben gab nun dem VKI zur Gänze recht und erklärte die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der OGH beurteilte eine Mietanhebungsklausel für unzulässig. Die Folge ist, dass nach Auslaufen der Förderung der Vermieter weiterhin nur berechtigt ist, den ursprünglich vereinbarten Mietzins verlangen darf.
Der VKI hatte die UNIQA Österreich Versicherungen AG geklagt. Inhalt der Klage waren 18 Klauseln aus den AVB für Lebensversicherungen. Während der VKI bereits in den Unterinstanzen die Mehrzahl der Klauseln rechtskräftig gewonnen hatte, waren noch drei Klauseln Gegenstand des Verfahrens vor dem OGH. Der OGH bestätigte nun auch die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln.
Im konkreten Fall lag das für die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts notwendige Ausrichten der gewerblichen Tätigkeit nicht vor.
Der Oberste Gerichtshof gab der Klage einer Versicherungsnehmerin auf Rechtsschutzdeckung statt.
Ein Erbensucher verlangte 25 % des Wertes des zufallenden Nachlasses. Laut OGH lag hier keine Zwangslage des Erben vor.
Hat ein Kreditvermittler nicht – ordnungsgemäß – über die Kreditvermittlungsprovision aufgeklärt, kommen schadenersatzrechtliche und irrtumsrechtliche Folgen in Betracht; die Vereinbarung ist aber nicht nichtig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun 20,5 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fallen Klauseln zur einseitigen AGB- und Leistungs-Änderung, zum Verfall von bezahlten Nachhilfeeinheiten und zur automatischen Vertragsverlängerung von GoStudent weg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auf der griechischen Insel Rhodos wüten Waldbrände. Wir informieren Sie über Ihre Rechte.
Der VKI hatte die XXXLutz KG (XXXLutz) geklagt. Grund für die Klage war eine Werbebotschaft, bei der ein aufklärender Hinweis – in Flüsterlautstärke – deutlich leiser war als die vorangegangene Information. Das LG Wels gab dem VKI Recht und beurteilte die Werbung als irreführend.
Das Landesgericht St. Pölten bejaht zwar die Haftung von VW spricht aber durchschnittlich nur 4 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zu. Besitzer:innen mancher Skoda- und Seat-Modelle sollen außerdem keinen oder nur einen sehr geringen Schadenersatz bekommen. Der VKI wird Berufung gegen das Urteil erheben.
Die meisten Banken erklärten sich nach VKI - Aufforderung zur Rückzahlung an die Betroffenen bereit. Mit dem Volksbanken-Verbund führt der VKI derzeit intensive Gespräche.
Die Forstinger Österreich GmbH ist - wieder - insolvent. Der Insolvenzantrag wurde eingebracht. Wir informieren.
IKEA verpflichtete sich vor Gericht zur Unterlassung.
Der OGH stellt klar, dass ein Finanzierungsbeitrag von der insolventen Bauvereinigung zur Gänze zurückzuzahlen ist..
Der VKI hatte die Sky geklagt, nachdem diese ihren Kund:innen angekündigt hatte, personenbezogene Daten mit der Österreichischen Post abgleichen zu wollen. Der OGH wertete die zugrundeliegende Vertragsbedingung und zwei weitere Datenschutzklauseln von Sky für unzulässig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die ARAG insbesondere wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach beispielsweise Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das OLG Wien erklärte zwei von drei eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist teilweise rechtskräftig.
Nach Medienberichten soll am 13.6.2021 ein Insolvenzantrag von kika/Leiner eingebracht werden. Welche Art des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird, wissen wir derzeit nicht. Im Raum steht ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Wir informieren Sie hier allgemein über Ihre Möglichkeiten und Rechte im Falle der Insolvenz eines Unternehmens.
Die Klägerin machte einen PCR-Test. Im Labor kam es zu einer „Datenpanne“. Die Klägerin hat grundsätzlich das Recht, dass ihr mitgeteilt wird, ob durch eine konkret genannte Datenübermittlung an einen Empfänger ihre personenbezogenen Daten offengelegt wurden, selbst wenn der Empfänger nicht bekannt sein sollte.
Der VKI ging gegen die AGB des AHA Seniorenzentrums Grafendorf vor, wobei aus ursprünglich 25 Klauseln der Abmahnung mangels uneingeschränkter Unterlassungserklärung wegen 7 Klauseln die Klage eingebracht wurde. Hinsichtlich 2 Klauseln kam es zu einem Anerkenntnis der Beklagten, die restlichen 5 eingeklagten Klauseln hat das LG Klagenfurt nun rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt.
Der VKI hat die Westbahn wegen drei Klauseln in ihren Entschädigungsbedingungen abgemahnt, ua eine Klausel, die einen Höchstbetrag von EUR 80 für das Hotel im Fall einer Übernachtung wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des letzten Anschlusses am selben Tag vorsieht. Die Westbahn hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Mit 7.6.2023 tritt die Neufassung der EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte bei Zugausfall und Verspätung sowie bei eingeschränkter Mobilität.
Regelungen für Rücktauschgebühren und Bereithaltungsentgelt sind gesetzwidrig
Der VKI hatte die Bergbahnen Westendorf Gesellschaft m.b.H geklagt. Gegenstand des Verfahrens ist eine Verzichtserklärung der Verbraucher:innen für allfällige Rückerstattungsansprüche bei teilweiser oder gänzlicher Einstellung des Skiliftbetriebs.
Hat ein Handwerker-Unternehmen bei einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag die Verbraucher:innen nicht über das Rücktrittsrecht belehrt und treten diese vom Vertrag zurück, müssen die Verbraucher:innen kein Entgelt zahlen.
Im Vorlageverfahren in der Rechtssache „Österreichische Post“ stellt der Europäische Gerichtshof erstmals klar, dass bei DSGVO-Verstößen kein „Strafschadenersatz“ zusteht, immaterielle Schäden aber unabhängig von ihrer Schwere zu ersetzen sind. Die Haftung darf nicht auf „erhebliche Schäden“ beschränkt werden.
Es handelt sich um das erste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Haftung nach der DSGVO.
Der VKI hatte die UNIQA Österreich Versicherungen AG (UNIQA) geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren 18 Klauseln in den Versicherungsbedingungen der UNIQA. Bereits in den Unterinstanzen wurden 11,5 Klauseln, ua eine Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag, rechtskräftig für unzulässig erklärt. Betroffene Konsument:innen können nach Ansicht des VKI die verrechneten Unterjährigkeitszuschläge zurückfordern, wofür der VKI einen Musterbrief kostenlos zur Verfügung stellt.
Der OGH verneinte eine Pflichtverletzung des Kreditgebers iZm der Kreditwürdigkeitsprüfung in einem Fall, in dem der Kreditnehmer der Bank seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt verschwieg, wobei er allgemein nach Verbindlichkeiten gefragt wurde.
In diesem Verfahren hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob aus § 178f Abs 2 VersVG eine Pflicht des Versicherers abzuleiten sei, im konkreten Änderungsfall – über die Mitteilungspflicht an die in § 178g Abs 1 VersVG genannten Stellen hinaus –, Versicherungsnehmer:innen die für die Änderung maßgeblichen Umstände nachvollziehbar darzulegen. Der OGH kam zu dem Ergebnis, dass der Versicherer im Verfahren diejenigen Umstände, die ihn zur Ausübung des Gestaltungsrechts im konkreten Ausmaß berechtigten, offenzulegen und nachzuweisen hat.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ruefa GmbH geklagt. Nach einer Klausel des Reiseveranstalters führten Stornierungen aufgrund von zukünftigen coronabedingten Reisebeschränkungen in keinem Fall mehr zu einem unentgeltlichen Rücktrittsrecht des Reisenden. Der OGH gab der Klage des VKI statt und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig.
Der VKI hatte WhatsApp geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Im Zuge dessen prüfte der VKI auch die Nutzungsbedingungen von WhatsApp und klagte daraus weitere fünf Klauseln ein. Verfahrensgegenstand beim OGH war nur mehr die Anlassklausel.
Derzeit kommt es vermehrt zu Kündigungen von Energielieferverträgen. Zuletzt haben etwa die EVN und die Stadtwerke Klagenfurt angekündigt, massenhaft Konsument:innen zu kündigen. Sind Sie betroffen? In diesem Fall müssen Sie etwas unternehmen! Dieser Artikel stellt einen Überblick und konkrete Handlungsempfehlungen für diese Situation zur Verfügung.
Laut Medienberichten planen Telefon- und Internetanbieter im Frühling eine Entgelterhöhung. Wir bieten hier eine allgemeine Übersicht über Preisänderungen bei Telekommunikationsunternehmen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat nun 17 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fällt unter anderem die Vertragsverlängerungsklausel von GoStudent weg, auf die das Unternehmen zahlreiche automatische Vertragsverlängerungen gestützt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Wiener Reisebüro Klug Touristik GmbH hat am 27.2.2023, mit Wirkung ab 28.2.2023, Insolvenz angemeldet. Wir informieren über die Rechte von Reisenden.
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