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Unterlassungserklärung der Hallo Familie GmbH & Co KG (HalloBabysitter)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Hallo Familie GmbH & Co KG als Betreiberin der Online-Babysitter-Plattform HalloBabysitter (babysitter.at) wegen sieben unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

VKI: Gesetzwidrige Klauseln bei Streaming-Anbieter DAZN

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DAZN Limited (DAZN), mit Sitz in London, wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt. DAZN ist ein führender Anbieter von Onlinediensten zur Übertragung von Sportveranstaltungen.

Erneut Turbulenzen bei kika/Leiner

Nach Medienberichten soll am 14.11.2024 ein Insolvenzantrag von kika/Leiner eingebracht worden sein. Welche Art des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird, wissen wir derzeit nicht. Im Raum steht ein Konkursverfahren, beantragt wurde offenbar ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.

Unterlassungserklärung von Temu I

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

EVN-Preiserhöhung vom 01.09.2022 unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) geklagt. Gegenstand waren zwei unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffend eine Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen.

VKI: Erfolgreicher Musterprozess gegen EVN-Preiserhöhung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK für einen Verbraucher einen Musterprozess gegen die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) betreffend eine Erhöhung des Gaspreises durch die EVN geführt.

AI Act: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz in Kraft

Mit dem AI Act hat die EU das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz entwickelt. Zweck der Verordnung ist die Etablierung eines einheitlichen Rechtsrahmens, um die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz zu fördern und gleichzeitig den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen zu gewährleisten. Der AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft; die Regeln greifen schrittweise ab dem 2. Februar 2025. Der VKI informiert über die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung.

Unterlassungserklärung des Hoffman-Vereins

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von Burgenland Energie

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die BE Solution GmbH (BE), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG, wegen zehn unzulässiger Klauseln in einem Wärmekomfortvertrag (mehrKomfortpaket der Energie Burgenland Service GmbH als Rechtsvorgängerin der BE Solution GmbH) abgemahnt.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung von Bosch

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Robert Bosch AG (Bosch) wegen drei unzulässiger Klauseln in einem Thermenwartungs-Vertragsformblatt des Bosch-Werkskundendienstes abgemahnt.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

EU beschließt „Recht auf Reparatur“-Richtlinie

Am 13.6.2024 wurde die EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren („Right to Repair“-Directive) verabschiedet. Die Richtlinie ist Bestandteil des European Green Deal und soll einen nachhaltigeren Konsum fördern. Vom österreichischen Gesetzgeber ist die Richtlinie bis zum 31.7.2026 in nationales Recht umzusetzen. Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen.

VRUN: Neue Regeln für Verbandsklagen in Kraft

Am 18. Juli 2024 war es so weit: Die lange erwartete Umsetzung der EU-Verbandsklagen-Richtlinie (VK-RL) ist in Kraft. Der VKI informiert über die wesentlichen Inhalte dieser Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN; BGBl I 2024/85)

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab

Das Lipizzanergestüt Piber betreibt auf dem Gelände des Lipizzanergestüts Piber einen Kletterpark.
Anlässlich einer Verbraucher:innenbeschwerde hat der VKI die AGB dieses Kletterparks geprüft und die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark, im Auftrag des Sozialministeriums, wegen zwei unzulässigen Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen für den Kletterpark abgemahnt. Betroffen sind eine Haftungsfreizeichnungsklausel und eine Klausel, welche die Verwendung von aufgenommenen Fotos und Videos während der Aktivitäten im Kletterpark ohne weitere Zustimmung und auch für Werbezwecke erlaubt hätte.

Die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark hat am 25.06.2024 eine außergerichtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch MyPlace SelfStorage noch 8 Klauseln gerichtlich beanstandet wurden. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von Temu

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: Telefonnummer) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von Temu entsprach nach Auffassung des VKI nicht den Vorgaben des FAGG. Temu hat am 24.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von A1

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von A1 verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. A1 hat am 21.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

OLG Graz: „Dauerrabatt“-Klausel der Grazer Wechselseitigen unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Grazer Wechselseitige Versicherung AG wegen deren „Dauerrabattklausel“. Das OLG Graz gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel – wie auch schon das Erstgericht – für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Laufzeitrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit ENSTROGA

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die ENSTROGA GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 12 Klauseln, darunter Regelungen zur Kündigung des Vertrages, Steuern und Gebühren, sowie Zahlungsverzug und Gerichtsstand beanstandet wurden. ENSTROGA ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums MyTrip (OY SRG FINLAND AB) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 33 Klauseln, darunter unzulässige Gutscheinregelungen, Haftungsbeschränkungen, Bearbeitungs- und Servicegebühren beanstandet wurden. MyTrip ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.

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