VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: Opodo: Zahlungsmittelentgelte und kostenpflichtige Hotline sind unzulässig
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat Opodo Ltd unter anderem wegen der Verrechnung von Zahlungsmittelentgelten, einer kostenpflichtigen Hotline und der nicht Ausweisung von Gepäckgebühren geklagt und bekam vom OGH weitgehend recht.

Urteil: Starbucks wegen Mogelpackung verurteilt
Der VKI klagte Starbucks wegen des Vertriebs irreführender Teeverpackungen und bekam vor dem HG Wien Recht.

Urteil: Frist für Berufung auf gesetzwidrige Klausel
Weiteres Teilurteil der Bundesarbeiterkammer gegen die card complete Service Bank AG.

Urteil: Jollydays: 3 Jahre Gutscheindauer zu wenig
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Jollydays GmbH. Insgesamt wurden 8 Klauseln eingeklagt, alle 8 wurden nun vom OLG Wien rechtskräftig als unzulässig beurteilt. Zentraler Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinsverfall nach 3 Jahren.

Urteil zum Blockrounding
In einem Verbandsverfahren mit Klauselprüfung wurden die Argumente zur Unzulässigkeit der zugrundeliegenden Klausel verworfen.

Urteil: FAGG-Rücktritt bei Zusatzaufträgen auf Baustelle?
Bei einer Wohnungssanierung wurden auf der Baustelle noch Zusatzaufträge erteilt. Laut OGH bilden im konkreten Fall diese Zusatzaufträge einen einheitlichen Vertrag mit dem Hauptvertrag, weswegen kein Rücktrittsrecht nach FAGG von diesen Zusatzaufträgen besteht.

Urteil: "Hutchison Drei" hat kein Recht zur unbeschränkten Entgeltänderung
Auch das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gab nun dem VKI Recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die uneingeschränkt einseitige Entgeltänderungen ermöglicht. Eine einseitige Entgelterhöhung ist nur unter den Voraussetzungen der Konsumentenschutzbestimmungen und zulässig.

Urteil: Keine Versicherungsdeckung bei 3-Mann-Wasserbombenschleuder
Verletzung durch eine "3-Mann-Wasserbombenschleuder" auf einen Festivalgelände ist keine Gefahr des täglichen Lebens und daher nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Urteil: OGH zu Zustimmungsfiktionsklauseln 2.Generation
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut ging es neben einigen Klauseln aus dem Bereich des Zahlungsdienstegesetzes auch um sog Zustimmungsfiktionsklauseln, bei denen die Zustimmung des Kunden angenommen wird, wenn er nicht binnen einer gewissen Frist widerspricht. Nachdem der OGH beginnend mit Jahr 2013 solche Erklärungsfiktionsklauseln ohne jegliche Schranken für unzulässig erklärt hatte, wurden von Unternehmern diese Klauseln geändert. Nun waren solche geänderten Zustimmungsfiktionsklauseln Gegenstand eines Verfahrens vor dem OGH.