VKI-Verbraucherrecht
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Verein für Konsumenteninformation (VKI)
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Über Uns
Verein für Konsumenteninformation (VKI) - Bereich Recht
Der VKI - Bereich Recht hat sich auf das Verbraucherrecht in Österreich und in der EU spezialisiert. Wir führen Musterprozesse und Verbandsklagen, dokumentieren Rechtsnormen und Gerichtsurteile, informieren über die neuesten Entwicklungen und geben wertvolle Tipps für den Verbraucheralltag.
Das BMSG (Sektion Konsumentenschutz) unterstützt diese Web-Site finanziell und liefert ebenfalls wertvolle inhaltliche Beiträge.

Urteil: Unzulässige Haftungseinschränkungen bei professionellem Schneeräumdienst
Bei Inanspruchnahme eines Winterdienstes dürfen Verbraucher mit einer den gesetzliche Vorgaben entsprechenden Räumung der vereinbarten Flächen rechnen. Abweichende Vereinbarungen sind laut HG Wien unzulässig. Das Gericht befand zahlreiche Vereinbarungen über Haftungsbeschränkungen für unzulässig sowie die verfahrensgegenständlichen AGB-Klauseln aufgrund der schlechten Lesbarkeit für intransparent.

Urteil: Umfassende Prüfung von Bankbedingungen
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bank wegen Klauseln in verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Urteil: Leasingbedingungen der Porsche Bank AG Gegenstand von Klauselprüfung
Der VKI hatte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Porsche Bank AG wegen Klauseln der Leasingbedingungen für das KFZ-Leasing mit Verbrauchern geklagt. Insgesamt beanstandete der VKI zehn Klauseln. Der OGH hat alle zehn Klauseln für unzulässig erklärt.

Urteil: Ausnahmesituationsklausel in Rechtsschutzversicherungen ist unwirksam
Coronabedingte Deckungsablehnungen sind zu Unrecht erfolgt – das ist die Konsequenz eines aktuellen Urteils des Handelsgerichts (HG) Wien in einem vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UNIQA geführten Verfahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil: Verarbeitung eines Fotos "zu Verwaltungszwecken" intransparent
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MediClass Gesundheitsclub GmbH. Diese betreibt eine vorsorgemedizinische Einrichtung. Inhalt des Verfahrens waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema Datenschutz und Haftungsausschluss.

Urteil: VKI-Erfolg gegen Online-Broker DEGIRO
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO B.V. wegen diverser Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. DEGIRO ist ein international tätiger Web-Trader mit Sitz in den Niederlanden, der auf "degiro.at" eine Online-Trading-Plattform anbietet, über die Kundinnen und Kunden Wertpapiere erwerben können. Der VKI hatte über 50 Klauseln aus verschiedenen Geschäftsbedingungen beanstandet. Nachdem bereits in erster Instanz 44 der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig befunden wurden, erklärte nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien weitere sechs Klauseln, dh insgesamt 50 Klauseln, für unzulässig. Der Berufung von DEGIRO bezüglich der 44 Klauseln wurde hingegen gar nicht Folge gegeben.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln in verschiedenen Erste Bank-AGB
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG. Inhalt des Verfahrens sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Internetbanking "George", für Sparbücher und für Sparbuchschließfächer.

Urteil: Gesetzwidrige Kreditwerbung der Santander Bank
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Santander Consumer Bank GmbH. Verfahrensgegenstand ist die Bewerbung des Kredits auf der Startseite der Bank.

Urteil: Unzulässige Bestätigungen im Bürgenformular der Santander Bank
Die Santander Consumer Bank GmbH verwendete gegenüber Interzedenten (zB Bürgen) ein Formblatt, mit dem formularmäßig bestätigt wurde, dass die Interzedenten umfassend über die wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners informiert wurden und die Gefahr besteht, dass der Hauptschuldner den Kredit nicht (vollständig) zurückzahlen kann. Solche formelhaften, keinen Raum für eine Konkretisierung im Einzelfall lassenden Klauseln sind unzulässig, weil die Interzedenten hierdurch das Vorliegen von Tatsachen bestätigten, was später die Beweissituation über die konkrete Belehrung erschweren kann.
Der OGH bestätigte die Unzulässigkeit dieser Klauseln in einem vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren.