Markt & Wettbewerb>> RECHTSGRUNDLAGEN
ÖSTERREICH
- Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG
Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb dient dem Schutz des lauteren Wettbewerbs, soll also unlautere Geschäftspraktiken zum Wohle der Mitbewerber, des Marktes an sich und der Verbraucher verhindern.
Aus Verbrauchersicht besonders relevant sind etwa die Bestimmungen des §1 UWG (Handlungen gegen die guten Sitten), § 2 UWG (Verbot der Irreführung), § 6a (Mogelpackungen), § 9a (Zugabenverbot), § 14 UWG (nach UWG klagslegitimierte Einrichtungen) sowie die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 27 ff (Verbot von Schneeballsystemen und Pyramidenspielen, glückspielartiger Vertrieb von Waren und Erlagscheinwerbung).
abrufbar unter: Rechtsinformationssystem der Republik Österreich
(Hinweis zur Suche: Im Feld "Kurztitel/Abkürzung "UWG" eintragen).
EU/INTERNATIONAL
- Deutsches Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb
Das österreichische Wettbewerbsrecht lehnt sich eng an das deutsche UWG. Am 8.Juli 2004 trat das neue deutsche UWG in Kraft.
abrufbar auf der Webseite des deutschen Bundesministeriums der Justiz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html (Alphabetischer Index-UWG).