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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: OGH zu Nachrangdarlehen

Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes nimmt die Karma Werte GmbH Darlehen von Verbrauchern auf. Dh Kreditgeber ist der Verbraucher und Kreditnehmer die Karma Werte GmbH. Der VKI prüfte die Darlehensbedingungen und klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH. Während die meisten Klauseln als gesetzwidrig eingestuft wurden, befand der OGH bei der Klausel zur Nachrangigkeit die Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB für nicht anwendbar und ging gar nicht mehr auf eine gröbliche Benachteiligung ein.

Urteil: Parship: Automatische Vertragsverlängerung durch Versand nichtssagender Erinnerungs-E-Mails unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - PE Digital GmbH geklagt, die unter anderem das Partnervermittlungsportal "Parship" betreibt. Der OGH hat nun bestätigt, dass die gesetzlich geforderte, nochmalige Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist deutlich erteilt werden müsse: Das dazu versandte E-Mail ist nicht ausreichend.

Urteil: Besitzstörungsklage wegen fehlender Wiederholungsgefahr abgewiesen

Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen. Die Abgabe eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches war für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich.

Urteil: Weitere intransparente Klauseln von gemeinnütziger Bauvereinigung

Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat eine gemeinnützige Bauvereinigung wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln in Wohnungsmiet- bzw. -Kaufverträgen geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun das Urteil des Berufungsgerichts und erklärte 3 der 5 strittigen Vertragsbestimmungen für unzulässig, da sie intransparent sind.

Urteil: Unzulässige AGB-Klauseln von Card Complete

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Nach dem Handelsgericht erklärte nun auch das Oberlandesgericht Wien zahlreiche Klauseln als rechtswidrig.

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